Die Koseqenzen aus diesem Gutachten wurden jedoch nicht in aller Deutlichkeit den Beteiligten und der Öffentlichkeit mitgeteilt. Dies überraschte sichtlich sogar den Fragesteller, der Bezirksausschussmitglied der CDU in Bad Fredeburg ist.
Jetzt stellen
sich doch einige Fragen:
Wann war
dies den Planern des Ferienparkes bekannt? Warum wurde dann nicht im neuen
Flächennutzungsplan von Seiten des Bürgermeisters eindeutiges
"Halt" geboten, und auf den Ferienpark verzichtet? Ging man hier den Weg
des geringsten Widerstandes, oder hatte man die Hoffnung das ein Lärmschutzwall
ausreichen würde? Oder war man der Meinung, dass sich sowieso kein
Investor finden würde.
Ironisch bemerkt: Die Ferienhausbetreiber haben ja jetzt die Möglichkeit in das Kraftwerk zu investieren. Dies wurde in der Bürgerversammlung allen Bürgern angeboten.
Stand: 17.3.01. Angaben ohne Gewähr
Wegen
der geplanten Umgehungsstraße von Bad Fredeburg sollte für den
Standort ein Lärmgutachten eingeholt werden. Nachteilig ist außerdem,
dass kein Gewässer vorhanden ist und mit Geruchsbelästigungen
durch die Landwirtschaft zu rechnen ist. Positiv ist die gute verkehrliche
Erschließung, die Südhanglage und die Nähe des neuen Kur-
und Freizeitbades zu sehen.
Ferienparks sind besonders für
Familien geeignet, Senioren bevorzugen Hotelservice. Der Ferienpark soll
vor allen Dingen auch junge Leute und Familien mit Kindern ansprechen.
Damit ist auch eine Sicherung der Auslastung der Kur- und Freizeitbades
verbunden.
Bezogen auf den Einzugsbereich von
ca. 300 km Umkreis ist der Wettbewerb der Ferienparks ist z.Zt. sehr groß,
Neuprojekte sind deshalb z. Zt. in Rheinlandpfalz und in den neuen Bundesländern
geplant.
Die Finanzierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit
eines solchen Projektes ist z. Zt. das eigentliche Problem. Einzeleigentum
der Häuser bedingt derzeit lange Vermarktungszeiten und birgt langfristig
Risiken. Die Steuergesetzgebung ist außerdem sehr schwierig. Das
Gutachten spricht die Empfehlung aus, die Trassenfestlegung der L 776 neu
abzuwarten und dann die Lärmauswirkung auf den Ferienpark prüfen
zu lassen.