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Mehrkosten durch Regenwasserabgabe?
Stand: 27. Juni 2008
Bereits im Jahre 1999 hat die UWG im UWGdirekt   auf diese Regenwassergebühr hingewiesen. Jetzt wird es nach einem Entscheid des OVG Münster vom 18. 12. 2007 gefordert. Dies bedeutet nicht unbedingt höhere Kosten für jeden Hausbesitzer. Ein Wohnhaus mit durchschnittlichen Dach- und versiegelten Flächen wird voraussichtlich nicht höher belastet. Anders sieht es wohl bei Firmen und Märkten aus, die sehr große versiegelte Flächen mit Einleitung in den Kanal besitzen.

Die UWG wird sich dafür einsetzen, dass durch die die Regenwasserabgabe keine verdeckte Erhöhung der Abwassergebühren erfolgt. 
Also sollte es so funktionieren:
Die z. Zt. bestehende Kanalbenutzungsgebühr wird bisher mit 3,00 Euro pro m3 Frischwasserbezug berechnet.
Demnächst wird diese Gebühr in die Kanalbenutzungsgebühr und die Regenwasserabgabe unterteilt. Welcher Betrag jetzt für die Regenwasserabgabe pro qm angesetzt wird ist z. Zt. noch nicht bekannt. Und ob im Gegenzug die Kanalgebühren um den gleichen Beitrag gesenkt werden ist ebenfalls noch unklar. Die UWG wird dazu in der kommenden Ratssitzung von der Verwaltung noch weitere Fragen beantwortet wissen. Hier die Anfrage als pdf-Datei: 

Hier ein Beispiel mit gleichzeitiger Senkung der Kanalbenutzungsgebühren von 3 Euro auf 2,20 Euro: 5 Personen im Einfamilienhaus:
150 m3 Frischwasserbezug mit 2,20 Euro 
160 qm versiegelte Flächen mit 0,80 Euro (die Kosten sind von der Verwaltung noch nicht festgelegt, in vielen Städte in denen bereits eine Gebühr eingeführt ist liegt die Aufteilung bei ca. 1/3 zu 2/3, in ländlichen Gebieten wird es wohl mehr nach 1/4 zu 3/4 tendieren).

In diesem Falle wird muss ca. 8 Euro/Jahr mehr bezahlt werden.

Die UWG gibt den Tip, bei Neu- oder Umbaumaßnahmen das Dachflächenwasser versickern zu lassen, oder z. B. für Gartennutzung zu sammeln. So wird die Umwelt weniger belastet und Sie können in Zukunft Geld sparen. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Vorschriften. Übrigens, in anderen Gemeinden wird die "Verrieselung" des Dachflächenwassers schon jetzt in Neubaugebieten vorgeschrieben.


UWG Schmallenberg, Stand: 27. Juni 2008, Angaben ohne Gewähr