Bereits im
Jahre 1999 hat die UWG im UWGdirekt
auf diese Regenwassergebühr hingewiesen. Jetzt wird es nach einem
Entscheid des OVG Münster vom 18. 12. 2007 gefordert. Dies bedeutet
nicht unbedingt höhere Kosten für jeden Hausbesitzer. Ein Wohnhaus
mit durchschnittlichen Dach- und versiegelten Flächen wird voraussichtlich
nicht höher belastet. Anders sieht es wohl bei Firmen und Märkten
aus, die sehr große versiegelte Flächen mit Einleitung in den
Kanal besitzen.
Die UWG
wird sich dafür einsetzen, dass durch die die Regenwasserabgabe keine
verdeckte Erhöhung der Abwassergebühren erfolgt.
Hier ein
Beispiel mit gleichzeitiger Senkung der Kanalbenutzungsgebühren von
3 Euro auf 2,20 Euro: 5 Personen im Einfamilienhaus:
In diesem Falle wird muss ca. 8 Euro/Jahr mehr bezahlt werden. Die UWG gibt den Tip, bei Neu- oder Umbaumaßnahmen das Dachflächenwasser versickern zu lassen, oder z. B. für Gartennutzung zu sammeln. So wird die Umwelt weniger belastet und Sie können in Zukunft Geld sparen. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Vorschriften. Übrigens, in anderen Gemeinden wird die "Verrieselung" des Dachflächenwassers schon jetzt in Neubaugebieten vorgeschrieben. |