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12. März  2014

Bad Laasphe: Windkraftparks weil Zonen nicht ausgewiesen

Bad Laasphe bekommt im Herbst 2014 seinen 2. Windpark mit 7 Windkraftanlagen und insgesamt 21 Megawatt. Ca. 13.000 Haushalte können damit versorgt werden. Dies ist schon der 2. Windpark in dieser Gemeinde.

Hintergrund ist das Fehlen von ausgewiesenen Vorrangzonen und damit die Erteilung von Genehmigungen durch ein privilegiertes Verfahren außerhalb des Einflusses der Kommune. So ist es auch in der WP vom 12. März 2014 auf Seite 3 zu lesen.

Die Rechtslage erlaubt den Bau von Windkraftanlagen mit den zur Zeit gültigen Entfernungen zur nächsten Wohnbebauung. Bad Laasphe ist ein Beispiel dafür, dass der Aufbau von Windkraftanlagen bei nicht ausgewiesenen Vorrangzonen von Investoren schnell genutzt wird. Die Standortwahl der Windkraftanlagen ist durch ein privilegiertes Verfahren nicht mehr im Einfluss der Kommune und können fast überall errichtet werden.

Die UWG möchte diese Situation im Stadtgebiet von Schmallenberg vermeiden und setzt sich deshalb für ausgewiesene Windkraftvorrangflächen ein. Nur in diesen Flächen dürfen dann Windkraftanlagen aufgestellt werden. Die Abstimmung dieser Flächen sowie die Abstände zur Wohnbebauung muss natürlich mit den Bürgerinnen und Bürgern in einer Bauleitplanung erfolgen.

 


Angaben ohne Gewähr, UWG Schmallenberg, 12.03.2014