Kommentar |
Die UWG will, mit nachfolgenden Informationen versuchen zu erläutern, warum dieser gute und in anderen Städten ebenfalls bewährte Eigenbetrieb Stadtwerke Schmallenberg nach 20 Jahren aufgelöst werden soll. Die Entscheidung, die Stadtwerke wieder in den Rechnungskreis der Stadt zu integrieren, beruht wohl in erster Linie darauf, dass die Stadtwerke die Stelle des verantwortlichen Ingenieurs Betriebszweig Wasserversorgung nicht wieder besetzen konnten. Man hat für diese Stelle nach zweimaliger Ausschreibung niemand gefunden. Die organisatorische Änderung beruht deshalb nach unserer Einschätzung nicht auf der Einsicht, dass man mit der Auflösung der Stadtwerke die Gesamtorganisation dieses Bereichs verbessern und Kosten einsparen kann.
Die doppelte Buchhaltung, die die Stadt nun schon seit einigen Jahren anwendet, macht es grundsätzlich möglich, einen speziellen Rechnungskreis für die Aufgaben der Stadtwerke innerhalb der Buchführung der Stadt (und Haushalt) zu bilden und damit die Kostentransparenz zu erhalten. Dies muss das wichtigste Ziel überhaupt sein bei der Umstellung. Ob es erreicht wird, hängt davon ab, wie sauber die Kosten und Erlöse zugeordnet werden, insbesondere die Umlagekosten. Hier hängt die Kostenbelastung immer von den angewandten Umlageschlüsseln ab. Ein klarer Nachteil der Umstellung! Es wird darauf ankommen, wie sauber der Kämmerer innerhalb des städtischen Haushalts die Aufgaben der Stadtwerke abbildet; dies müssen wir abwarten. Die Synergieeffekte werden erfahrungsgemäß immer überschätzt, selten unterschätzt. Man rechnet sich die positiven Auswirkungen der Umstellung schön. Leider ist die Stadt auch auf Nachfrage der UWG nicht in der Lage, zu sagen, was denn in Euro ungefähr und wodurch eingespart werden kann (Synergieeffekte). Ohne ein solch klares Einsparziel eine grundlegende Organisationsänderung durchzuführen, wie es die Stadt tut, wäre in Wirtschaftsunternehmen undenkbar. So dürfte zum Beispiel die geplante Neueinrichtung der Stelle eines Facilitymanagers darauf beruhen, dass Mitarbeiter der Stadt, die bisher diese Aufgaben wahrgenommen haben, künftig Zeit für die Aufgaben der Stadtwerke haben müssen. So werden dann dauerhafte Mehrkosten bei der Stadt produziert. Die genauen bilanziellen Auswirkungen der Integration der Stadtwerke in den städtischen Haushalt sind bislang noch gar nicht bekannt, wie aus der Vorlage IX/242 Pkt. 2.3 zu entnehmen ist. Hier bleiben die Feststellungen der Wirtschaftsprüfer abzuwarten. Wir haben seitens der UWG-Fraktion trotz der genannten Vorbehalte für den Vorschlag der Verwaltung gestimmt, weil wir davon ausgehen, dass ein positiver dauerhafter Synergieeffekt verbleibt, auch wenn ein solcher noch nicht benannt werden konnte und weil die Kostentransparenz nun bei doppelter Buchhaltung grundsätzlich auch innerhalb des städtischen Haushalts möglich ist, vorausgesetzt, die Verwaltung achtet sehr genau auf die Aufteilung von Erlösen und Kosten. Wir werden diese Ziele weiter im Auge behalten. Ein möglicher Verkauf des Leitungsnetzes der Stadt wird in der Vorlage
unter Pkt. 6 skizziert. Hier müssen wir als UWG-Fraktion aufpassen, dass keine
falsche Entscheidung getroffen wird, wenn es soweit ist. In
Schmallenberg hat man dies eigentlich nicht
nötig, denn der Kernhaushalt ist schuldenfrei. Verkauft man das Kanalnetz, so begibt man sich in eine starke
Abhängigkeit. Man hat kaum mehr Einfluss darauf,
ob das Kanalnetz in gutem Zustand erhalten bleibt. Die Stadt bekommt es ja je
nach Vertragslänge nach ca. 20 Jahren wieder zurück. Klar ist auch, dass ein
privater Betreiber Gewinn machen muss, und dass dies unter Umständen auf
dem Rücken der Gebührenzahler erfolgt. Man muss auch sagen, dass in den letzten Jahren die Stadt
Schmallenberg große Investitionen in das Kanalnetz investiert hat
und deshalb ein privater Betreiber schnellen Gewinn machen kann. Aber
diesen Gewinn könnten auch wir für unsere Gebührenzahler gutschreiben, wenn wir
das Wasser- und Abwassernetz behalten würden.
Natürlich stellte die UWG wir der Verwaltung auch Fragen, die von Herrn König im Haupt- und Finanzausschuss am 30.4. wie folgt mündlich beantwortet worden sind: 1. Wie hoch schätzt die Verwaltung per Saldo die erwarteten Synergieeffekte aus der Eingliederung der Stadtwerke in die Linienorganisation der Stadt und wodurch entstehen sie im einzelnen? 2. Werden durch die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben bei einzelnen Mitarbeitern Höhergruppierungen oder Gehaltszuschläge zu erwarten sein? 3. Sind in Zusammenhang mit der Eingliederung von Mitarbeitern der Stadtwerke Änderungskündigungen notwendig oder wie vollzieht sich sonst der Übergang der Arbeitsverhältnisse? 4. Die interne Leistungsverrechnung wie auch die Gebührenkalkulation soll aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht im Haushaltsplan abgebildet werden, sondern über die Kosten- und Leistungsrechnung. Ist die Kostentransparenz für die Bürger bzw. Mitglieder von Rat und Ausschüssen dadurch künftig noch gewährleistet? 5. Hat die Übertragung des Vermögens der Stadtwerke und die Eingliederung der gewerblichen Tätigkeit der Stadtwerke steuerliche Konsequenzen für die Stadt ? Wenn ja, welche? 6. Unter Punkt 5. "Facit" der Vorlage wird ausgeführt: "viele bislang eigenständig erbrachte Leistungen können in größeren Einheiten "mit erledigt" werden und tragen so bei Gesamtbetrachtung zur Reduzierung des Aufwandes bei." Macht es aus Sicht der Verwaltung mit diesem Argument Sinn, auch andere bisher selbständige Einheiten in den städtischen Haushalt zu integrieren und wenn nicht, warum? 7. Mit Bezug auf die Ausführungen in Punkt 6 "Ausblick" der Vorlage stellt sich die Frage, ob die Stadtverwaltung mit dem Gedanken spielt, das Kanalvermögen auf einen Abwasserverband zu übertragen und welche Vorteile sie sich davon verspricht.
|