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03. März 2020

Förderrichtlinie für Schützenvereine

03. März 2020


Förderrichtline
für Betreiber von Dorfhallen wesentlich verbessert
Wir freuen uns mit den gemeinnützigen Vereinen (Schützenvereinen), dass endlich ihr hohes Engagement für die Allgemeinheit in geeigneter Weise gewürdigt wird.

Auf Antrag der UWG Fraktion vom 27.3.2018 beschloss der Rat der Stadt Schmallenberg in seiner Sitzung vom 28.11.2019 (nach 19-monatiger Beratungszeit!) eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Dorfhallen, die in erster Linie den Schützenvereinen zu Gute kommen wird. Diese sind in der Regel die Betreiber von Dorfhallen.
Dem Beschluss waren mehrere Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vorausgegangen, in denen kontrovers über das Thema diskutiert wurde. Bis zuletzt hatte die CDU-Fraktion ein Problem damit, die Förderung auf Halleneinrichtungen (Stühle, Tische, Bänke)auszuweiten. Da sie aber den Schützenvereinen vorab versprochen hatte, sich – wie die UWG Fraktion - auch für Verbesserungen einzusetzen , war sie im Wort.

Zusammengefasst wurden folgende Verbesserungen erzielt:

  • Die neue Richtlinie sieht neben der bisher schon geförderten 40 %igen Bezuschussung von Materialkosten erstmals auch die Förderung von Lohnkosten mit 40 % vor.

  • Desweiteren wird nun erstmals auch die Neuanschaffung von Mobiliar mit 20 % gefördert.

  • Die Verwaltung wird auf Wunsch der Vereine über die Fördermöglichkeiten beraten.

  • Darüber hinaus wurde erreicht, dass die Richtlinie erstmals im Internet der Stadt veröffentlicht wird (was bis heute allerdings noch erfolgt ist).

 

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23. April 2019
UWG-Antrag zur besseren Förderung von Schützenvereinen/Dorfgemeinschaftshallen wird von CDU 
aufgenommen und für sich beansprucht. Noch Fragen??

Die UWG-Fraktion im Stadtrat von Schmallenberg hatte am 27.3.2018 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Förderrichtlinie für Schützenvereine und andere Betreiber von Dorfhallen vorzulegen und die bisherigen Bestimmungen zu aktualisieren. Dabei sollte der Umfang der Förderungen z. B. auf die Förderung von Dienstleistungskosten erweitert und den Erfordernissen der Vereine angepasst werden. Die Verwaltung hat inzwischen einen ersten Richtlinienentwurf erstellt. Eine endgültige Beschlussfassung darüber wurde jedoch vorerst vertagt, weil die Vereine zurzeit über ein Förderprogramm des Landes ebenfalls Zuschüsse erhalten können. Diese sollten Vorrang haben.
Inzwischen hat auch die CDU die Bedeutung des Themas für die betroffenen Vereine entdeckt und versucht auf den fahrenden Zug aufzuspringen.
Der entsprechende Brief vom März 2019 an die Schützen-, Dorf- und Trägervereine liest sich so, als wenn der CDU-Vorstand  die zündende Idee gehabt hätte, endlich etwas mehr für die ehrenamtlich tätigen Schützenvereine und anderen Betreiber von Dorfhallen zu tun. Dabei erschöpfte sich ihr Engagement in den letzten Jahren eher darin, die Hallen in der Kernstadt Schmallenberg und Bad Fredeburg mit Millionenaufwand zu renovieren.
Die neuerlichen Bekundungen des CDU-Vorstands gegenüber  den Hallenbetreibern verwundert etwas, weil die CDU-Fraktion anfangs eher verhalten auf den UWG-Antrag nach Verbesserung des Förderumfangs reagiert hat und auch zuletzt noch Erweiterungen zum Beispiel auf Zuschüsse für Vogelschießanlagen ablehnend reagiert hat.
Positiv bleibt anzumerken und zu hoffen, dass es nun - mit der Unterstützung der Mehrheitsfraktion – gelingen müsste, eine für die Vereine deutliche Verbesserung der kommunalen Förderung zu erreichen. Man darf gespannt sein, ob den salbungsvollen Worten im Brief des CDÜ-Vorstands entsprechende Taten folgen, wenn es darauf ankommt.

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07. März 2019
UWG-Antrag zur besseren Förderung von Schützenvereinen/Dorfgemeinschaftshallen:
Bürger
vom 27.3.2018 hat die UWG-Fraktion Schmallenberg beantragt, eine neue Förderrichtlinie für Schützenvereine und andere Betreiber von Dorfhallen vorzulegen und diese den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Ziel soll es dabei auch sein, den Katalog der förderfähigen Investitionen zu erweitern und die Richtlinie künftig auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen. Inzwischen gibt es auch ein Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2019“, das nun mit einfließen soll.

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07. März 2019
Pressemitteilung: Neue Förderrichtlinie für Schützenhallen macht Fortschritte

Die von den Vereinen im Ehrenamt unterhaltenen Schützen- und Dorfhallen kommen in die Jahre und bedürfen der Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen und Heizungsanlagen. Mit den entstehenden Kosten sind die Vereine oft überfordert und benötigen deshalb zum Fortbestand der Hallen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.

Mit Antrag vom 27.3.2018 hat  die UWG-Fraktion Schmallenberg deshalb beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Förderrichtlinie für Schützenvereine und andere Betreiber von Dorfhallen vorzulegen und diese den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Ziel soll es dabei auch sein, den Katalog der förderfähige Investitionen zu erweitern und die Richtlinie künftig auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen.

Der erste Entwurf einer neuen Richtlinie wurde durch die Verwaltung der Stadt Schmallenberg erarbeitet und bei der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.2.2019 vorgestellt.

Die Verwaltung informierte über das Landes-Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ in dem Fördermöglichkeiten zum Beispiel für Dorfgemeinschaftseinrichtungen enthalten sind und gemeinnützige Vereine mit einem Fördersatz von bis zu 65 % rechnen können. Ausstattungen und Einrichtungen der Hallen sollen nach jetzigem Kenntnisstand in die Förderung einbezogen werden. 

Wegen der noch bestehenden Unklarheiten über die Einzelheiten der Landes-Förderung und ggf. weiterer Förderprogramme wurde anlässlich der Ratssitzung vom 21.2.2019 beschlossen,  die Fertigstellung der neuen Förderrichtlinie der Stadt zunächst zu verschieben und das Thema in ein paar Monaten wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Die UWG-Fraktion hat die Verwaltung gebeten, nach Fertigstellung der kommunalen Förderrichtlinie eine Informationsveranstaltung für alle Schützenvereine im Stadtgebiet anzubieten , um den Vereinen eine Übersicht über die gesamte Förderpalette zu geben und  sie bei der Beantragung der Mittel – wenn gewünscht - zu unterstützen. Herr Bürgermeister Halbe sagte spontan zu, eine solche Info-Veranstaltung, ggf. mit einem externen Referenten, zu organisieren und den Vereinen beratend zur Seite zu stehen.

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27. März 2018
Bessere Förderrichtlinien für Schützenvereine und Bruderschaften
Die Schützenvereine und -bruderschaften haben für das kulturelle Leben und für die Heimat- und Brauchtumspflege einen sehr hohen Stellenwert.
Da die Basis für die kommunale Förderung seit langer Zeit nicht mehr aktualisiert wurde, beantragt die UWG, die Förderbasis für Schützenvereine und -bruderschaften zu überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die UWG ist der Meinung, dass die bisherige unterschiedliche Behandlung der Schützenvereine und -bruderschaften in den kleineren Orten gegenüber den Schützenvereinen in der Kernstadt und Bad Fredeburg Rechnung getragen werden soll. Die Förderung soll deshalb ausgeweitet werden.
Unser Antrag mit Erläuterungen....

 


Angaben ohne Gewähr, UWG Schmallenberg, 07.03.2019