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26. November  2009
Kommentar zur Rückzahlungsforderung der Landeszuschüsse
in Höhe von 280.000 Euro + Zinsen

Schon im Jahre 2007 hat die UWG eine Klärung des Sachverhaltes gefordert: Siehe dazu den Kommentar von damals...
 

Ca. 400.000 Euro Landeszuschuss muss zurückgezahlt werden - das Gericht hat entschieden

Nun ist es anscheinend amtlich. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage der Stadt Schmallenberg, den ihr für die Sanierung der Freibadanlage von der Bezirksregierung Arnsberg gegebenen Zuschuss nicht zurück zahlen zu müssen, abgewiesen.

Das heißt im Klartext: Die Stadt hat an die Bezirksregierung ca. 280.000 € zzgl. Zinsen von 2001 an zurück zu zahlen. Der Grund: Ein Fehler, der eigentlich keinem Profi passieren darf. Man hat de facto mit einer Baumaßnahme begonnen, obwohl eine Förderung zwingend vorschrieb, dass erst nach Genehmigung des Regierungspräsidenten zum Baubeginn damit hätte begonnen werden dürfen.

Es hilft heute wenig, darüber zu lamentieren: Wer das Urteil liest 

Urteil als pdf-Datei...

kommt zumindest als Laie zu dem Schluss, dass eine Revision kaum Erfolg verspricht. Das Urteil liest sich wie eine Ohrfeige für die Verwaltung und ihren Chef, den damaligen Stadtdirektor und heutigen Bürgermeister, Bernhard Halbe. Darüber hinaus erscheint die „Beweisdecke“, mit der die Stadt ihre Klage begründet, ziemlich dünn.

Was sind die Fakten und was ist zu tun? 

1. Der Bürgermeister muss dem Rat den Gesamtschaden darstellen und die Chancen und Kosten einer Revision erörtern.

2. Die Stadt Schmallenberg hat, wie jedes Unternehmen das auch machen würde, im Haushaltsjahr 2007 eine Rückstellung für den Fall der Rückzahlung gebildet. Das Geld ist also zunächst mal da. Es ist jedoch keine Frage, dass man gerade in dem sehr schwierigen Haushaltsjahr 2010 dieses Geld gut zusätzlich gebrauchen könnte.

3. Der Vorgang bzw. Fehler liegt 11 Jahre zurück. Es wäre wichtig, dass in den letzten 11 Jahren ein ähnlicher Fehler nicht noch einmal begangen worden ist bzw. dass für die Zukunft ein ähnlicher Fehler ausgeschlossen werden kann.

4. Der Bürgermeister und seine Mitarbeiter sollten schnellstens überprüfen, ob noch weitere Risiken bestehen, damit diese benannt und mit einkalkuliert werden können.

Die UWG räumt ein, dass in einer Stadtverwaltung Fehler gemacht werden, eventuell auch teure und folgenschwere. Für uns ist es wichtig, dass man diese Fehler zugibt und dafür sorgt, dass sie nicht wieder passieren. Wir möchten auch wissen, warum in der mündlichen Gerichtsverhandlung der Bürgermeister nicht anwesend war oder warum nicht sein Vertreter geschickt wurde. Der Bürgermeister soll dem Rat in der nächsten Sitzung am 17. Dezember umfassend Bericht erstatten. 

Oberste Maxime für die UWG ist, die Angelegenheit für die Stadt so günstig wie möglich zu gestalten. 

 


Angaben ohne Gewähr, UWG Schmallenberg, 26.11.2009