Ca. 360.000 Euro Landeszuschuss muss zurückgezahlt werden UWG fordert Klärung des Sachverhaltes Im Jahre 1999/2000 erhaltenen Zuschüsse zur Sanierung des Freibades Schmallenberg fordert jetzt das Land zurück. Die Stadt hat einen fatalen Formfehler begangen. Wer übernimmt die Verantwortung oder wer fühlt sich verantwortlich? Die Rückforderung
basiert auf der Begründung, dass die Stadt Schmallenberg bereits vor
Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns den Auftrag zur Sanierung der
Technik vergeben habe. Es ist zwar kein vorzeitiger Baubeginn, aber auch
die Auftragsvergabe zu Reparaturarbeiten ist förderschädlich.
Es wäre
wichtig, dass die Verwaltung diese Rückforderung nur unter Vorbehalt
zahlt und eingehend prüfen lässt ob durch diesen Formfehler die
gesamte Förderung zurück gezahlt werden muss. Sicher sind keine
Steuergelder zweckentfremdet eingesetzt worden.
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