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05. April  2019

Wegfall der KAG-Beiträge (Resolution der SPD ans Land NRW)

05. April 2019

KAG-Beiträge werden bei Straßenerneuerung vom Bürger eingefordert, so ist es schon immer.


Aufgrund der guten finanziellen Lage der Stadt hat die UWG in den Haushaltsvorschlägen im Nov. 2018 eine Senkung der Beiträge von 50% auf 40% vorgeschlagen. Dies wäre möglich und liegt im Ermessen der Stadt. Dies wurde jedoch im Rat mit den Stimmen der CDU abgelehnt.

Nun hat die SPD die populistische Forderung des kompl. Wegfalls jeglicher KAG-Beiträge in einer Resolution an das Land verfasst. Im H+F wurde dies mit Mehrheit der CDU beschlossen.

Die UWG vertritt den Standpunkt, dass die Beiträge für den Bürger sinken sollen. Einen vollständigen Wegfall der KAG-Beiträge halten wir jedoch nicht sinnvoll und gerecht, weil bis zu einem Zeitpunkt bezahlt werden muss, danach aber nicht mehr.

Die UWG ist dem SPD-Antrag nicht gefolgt, eine Resolution auf den Weg nach Düsseldorf zu geben, um die die KAG-Beiträge ganz abzuschaffen. Wir vertreten folgende Standpunkte:

  • die KAG-Sätze und somit die Beteiligung der Anlieger sollen weiter deutlich unter 50 % sinken

  • eine vollständige Abschaffung der Beiträge sollte unterbleiben. Sie hätte zur Folge, dass  die Bürger, die in der Vergangenheit schon bezahlt haben, sich betrogen fühlen

  • Eine vollständige Abschaffung der Beiträge würde dazu führen, dass die bisher vorherrschende Abwehrhaltung der Bürger gegen die Erneuerung ihrer Anliegerstrassen in das Gegenteil umschlagen würde. Jeder will dann zuerst seine Straße saniert sehen und zwar möglichst auf höchstem (teuerstem) Standard

  • Wenn das Land die vollständige Abschaffung der Beiträge beschließt und dies nicht nur den Kommunen frei stellt, so müsste es nach dem Konnexitätsprinzip (wer bestellt, bezahlt) auch die Einnahmeausfälle den Kommunen erstatten. Dies würde zu hohen Belastungen im NRW-Landeshaushalt führen und ggf. über Steuererhöhungen gegenfinanziert werden oder es wären andere Landesleistungen zu kürzen

  • Würde das Land den Kommunen aber nur freistellen, ob sie die vollständige Abschaffung der KAG-Beiträge beschließen wollen, so müsste es nicht zwangsläufig die Einnahmeausfälle erstatten. Die Kommunen müssten sehen, woher sie das fehlende Geld nehmen. Sie haben die Möglichkeit, Grund- oder/und Gewerbesteuern zu erhöhen, Schulden zu machen oder – wenn vorhanden – Vermögen abzubauen. Da die meisten Kommunen bereits heute hoch verschuldet sind, würden die Finanzengpässe dort noch prekärer

  • Besser wäre es, die KAG-Beiträge zu senken und zusätzlich die Möglichkeiten, die Beiträge ratenweise zu bezahlen, zu verbessern. Dazu könnte z.B. die bisherige Verzinsung mit 6 % (gemäß Abgabenordnung) auf eine marktübliche Verzinsung abgesenkt und ein langer Rückzahlungszeitraum (z.B. 15 Jahre) eingeräumt werden. So bliebe die Belastung für die betroffenen Bürger finanziell erträglich

 


Angaben ohne Gewähr, UWG Schmallenberg, 05.04.2019