Klientelpolitik der CDU-Fraktion |
Für ca. 40 Hunde im Stadtgebiet wird ein neuer
Steuertatbestand in der Hundesteuersatzung geschaffen. Die Hundesteuer soll auf
Betreiben der CDU-Fraktion für sogenannte brauchbare Jagdhunde auf 50% ermäßigt
werden. Begründet wird dies damit, dass die in Frage kommenden Hunde
eine spezielle intensive Ausbildung absolviert haben und weil die Haltung eines
Jagdhundes einen über die „normalen“ Lebensbedürfnisse hinausgehenden Aufwand
darstellt. Dieses politische Ermessen zugunsten einer
Steuervergünstigung sieht die Verwaltung in ihrer Vorlage IX/1167 in dem
Vorkommen besonders großer Waldflächen im Stadtgebiet und der damit
zusammenhängenden Wildschäden begründet. Auch gibt und gab es Wildschäden immer schon. Sie stellt die
Frage, ob nicht aus Gründen der Gleichbehandlung auch andere speziell
ausgebildeten Hunde eine Steuerermäßigung oder Befreiung erhalten sollten (z.B.
Betreuungshunde in Altenheimen) und nicht nur Hunde von Haltern, die der
CDU-Fraktion nahe stehen. |
Angaben ohne Gewähr, UWG Schmallenberg, 24.11.2018