www.uwg-schmallenberg.de - Informationen aus dem Internet


24. Nov. 2018

Klientelpolitik der CDU-Fraktion

Für ca. 40 Hunde im Stadtgebiet wird ein neuer Steuertatbestand in der Hundesteuersatzung geschaffen. Die Hundesteuer soll auf Betreiben der CDU-Fraktion für sogenannte brauchbare Jagdhunde auf 50% ermäßigt werden.

Begründet wird dies damit, dass die in Frage kommenden Hunde eine spezielle intensive Ausbildung absolviert haben und weil die Haltung eines Jagdhundes einen über die „normalen“ Lebensbedürfnisse hinausgehenden Aufwand darstellt.

Die aktuelle Muster-Hundesteuersatzung des Städte- und Gemeindebundes geht davon aus, dass im Regelfall das private Interesse an der Haltung eines Jagdhundes überwiegt, so dass kein öffentliches Interesse an einer Steuervergünstigung gegeben ist. Sie stellt die Entscheidung darüber in das politische Ermessen.

Dieses politische Ermessen zugunsten einer Steuervergünstigung sieht die Verwaltung in ihrer Vorlage IX/1167 in dem Vorkommen besonders großer Waldflächen im Stadtgebiet und der damit zusammenhängenden Wildschäden begründet.

Die UWG-Fraktion lehnt die Steuerermäßigung ab , weil es kein öffentliches Interesse an diesem Ausnahmetatbestand in der Hundesteuersatzung gibt und es vermutlich Hundehalter bzw. Jäger betrifft, die nicht auf eine solche Steuerermäßigung angewiesen sind.

Auch gibt und gab es Wildschäden immer schon. Sie stellt die Frage, ob nicht aus Gründen der Gleichbehandlung auch andere speziell ausgebildeten Hunde eine Steuerermäßigung oder Befreiung erhalten sollten (z.B. Betreuungshunde in Altenheimen) und nicht nur Hunde von Haltern, die der CDU-Fraktion nahe stehen.

Die Satzungsänderung wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2018 mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion CDU beschlossen.


Angaben ohne Gewähr, UWG Schmallenberg, 24.11.2018