Die Stadt Schmallenberg hat in den vergangen Jahren nach der Abgabe der Abwasserkanäle an
den Ruhrverband eine Gebührenerhöhung bei den Kanalgebühren mit den vorhandenen
Gebührenüberschüssen vermeiden können. Nun kommt etwas hinzu, das vielleicht
dazu nutzt, die Gebühren weiter konstant zu halten.
Das Oberverwaltungsgericht
(OVG) in Münster hat kürzlich zur Gebührenkalkulation der Kommunen ein Urteil
gefällt, dass auch Schmallenberg betreffen könnte.
Die UWG-Fraktion hatte
bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage
gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.
Worum geht es ? Die Gebühren werden so berechnet,
dass einerseits die anteiligen
Kosten („Abschreibungen“) z.B. für neue Entwässerungsanlagen mit ihrem
Wiederbeschaffungszeitwert veranschlagt werden, also jenem Betrag, den man
aufwenden müßte, um z.B. ein Kanalnetz gleicher Art und Güte zu errichten. Und
andererseits wird das Anlagevermögen mit dem Nominalzinssatz - einschließlich
Inflationsrate – kalulatorisch verzinst.
Das OVG kam zu der
Einschätzung, dass auf diese Weise die Inflation gleich doppelt ausgeglichen
wird. Außerdem wurden die Zinsen
(im Urteilsfall) viel zu hoch kalkuliert, gemessen an den aktuell sehr
niedrigen Zinsen. Vielleicht war das auch der Grund dafür, das in der
Vergangenheit Gebührenüberschüsse in Schmallenberg entstanden sind.
Die UWG-Fraktion hatte
bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage
gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.
Nun wird auch Schmallenberg
die Gebühren neu berechnen müssen, was durchaus zu günstigeren Gebühren für die Bürger führen
kann. Wir als UWG werden das genauestens beobachten, damit keine Nachteile für
die Bürger entstehen.
Leider greift eine Neuberechnung
nicht rückwirkend, sondern die Bürger können erst ab 2023 (dem nächsten
Haushaltsjahr) davon profitieren.
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