Rat lehnt am 11. Sept. kommunales Baulandmanagement ab |
22. Sept. 2018
Warum die Herstellungskosten des
Abwasserkanals bei privater Baulanderschließung der Bauwillige zahlt, und
dann der Kanal für 1 Euro an den Ruhrverband übertragen wird. Zum 1. Okt. 2017
hat die Stadt die Abwasserbeseitigungspflicht an den Ruhrverband übertragen. Deshalb können keine
Kanalanschlussbeiträge mehr erhoben werden; stattdessen wird für Neubauten eine
um 10 Ct./Kubikmeter höhere Schmutzwassergebühr (+ 3 Ct./Quadratmeter für
Niederschlagswasser) erhoben. Im Jahr 2017 hat
die Stadt mit privaten Firmen Verträge abgeschossen. In Schmallenberg und
Wormbach werden komplett neue Baugebiete privat erschlossen, vermarktet und
verkauft. Damit erspart sich die Stadt viel an Arbeit und Personal (z. B. keine
Ausschreibungen). Ist dies denn auch zum Vorteil
des Bürgers? Wir meinen NEIN! Wie sieht es nun
in diesen Baugebieten mit dem Abwasserkanal aus, und ist die Erschließung genau
so günstig, als
wenn die Stadt Schmallenberg die Erschließung tätigen würde? Private Erschließung: Es erfolgt keine öffentliche Ausschreibung des Tiefbaus. Der Bauunternehmer bietet die Grundstücke
voll erschlossen an. Der Kanal ist bis zur Grundstücksgrenze gebaut und im Verkaufspreis
enthalten. Er wird also vom Bauwilligen anteilmäßig bezahlt. Da der Kanal vom
Ruhrverband unterhalten werden muss, wird er für z. B. mit einem symbolischen Wert
von ca. 1 Euro übertragen. Kommunale Erschließung: So kennt man es schon aus der
Vergangenheit. Die Erschließung wird ausgeschrieben und ist deshalb u. U.
günstiger herzustellen. Zudem ist neu, dass der Abwasserkanal vom Ruhrverband
gebaut und bezahlt wird. In beiden
Erschließungsfällen ist der Hausanschluss von der Grundstücksgrenze bis zum
Neubau vom Bauwilligen zu bezahlen und die erhöhte Abwassergebühr zu berechnen. Im Falle der kommunalen Erschließung
erhöhen sich, wenn
auch nur geringfügig, die Abschreibungskosten/ Zinsbelastung für das Abwassernetz.
Diese Kosten werden jährlich neu berechnet und lt. Vertrag mit dem Ruhrverband
jährlich an diesen überwiesen. Im Jahre 2017 hat die Stadt Schmallenberg dem
Ruhrverband ca. 270.000 Euro überwiesen. Bei privater Erschließung wird der Kanal größtenteils vom Bauwilligen bezahlt, er kann also nicht nochmals mit vollen Herstellungskosten in die Abschreibung gehen, denn sonst würde er doppelt berechnet. Die UWG hat im
Febr. 2018 den Antrag zur Einführung eines kommunalen Baulandmanagements
gestellt. Zukünftig soll in der Stadt Schmallenberg nur noch dann Wohn – und
Gewerbebauland ausgewiesen werden, wenn die Stadt selber Eigentümerin der
Grundstücke ist, oder die Grundstückseigentümer sich bereit erklären, Ihre
Grundstücke zu angemessenen Preisen an die Stadt zu verkaufen. Die Stadt tritt
als Käufer und Verkäufer auf. Begründung: In den letzten Jahren sind fast alle
Neubaugebiete von privaten Erschließungsträgern erschlossen worden, die zuvor
die Grundstücke aufgekauft hatten. Dadurch hat die Stadt Schmallenberg jegliche
Einflussmöglichkeiten, Grundstücke unter Berücksichtigung z. B. sozialer,
ökologischer oder wirtschaftlicher Aspekte zu veräußern, verloren. Mit der
Einführung eines kommunalen Baulandmanagement wird erreicht, dass Neubauland
für Wohnungen und Gewerbe zu angemessenen und sozialverträglichen Preisen und
unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte jederzeit in
ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Damit könnten z. B. Familien mit
Kindern Preisnachlässe gewährt werden. Auch die Fristen für eine Bebauung
können sinnvoll festgelegt werden. Die Verwaltung
hat inzwischen Stellung genommen und schlägt vor, unserem Antrag nicht zu folgen. In der Ratssitzung am 11. Sept.
2018 wurde –wie zu erwarten- unser Antrag von der Mehrheitsfraktion abgelehnt. Ergänzung am 24.10.2018: Bei einer Erschließungsgemeinschaft, die die Baumaßnahme öffentlich ausschreibt, werden durch die Stadt bzw. den Ruhrverband die kompletten Kosten für den Schmutzwasserkanal sowie 50 % der Kosten für den Regenwasserkanal getragen. Die verbleibenden 50 % der Kosten sind dem Straßenbau zuzurechnen und durch die Erschließungsgemeinschaft zutragen. Das ist der Unterschied zum Ausbau durch eine Tiefbaufirma als Erschließungsträger. Es erfolgt keine öffentliche Ausschreibung, deshalb hat diese hat die Gesamtkosten vom Kanalbau zu tragen. 13. Febr. 2018
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Angaben ohne Gewähr, UWG Schmallenberg, 26.09.2018