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Antwort der Stadtverwaltung zur Anfrage der UWG zu Kampfhunderassen
13.9.00
Zu 1) Wie viele Hunde sind in der Stadt Schmallenberg insgesamt behördlich gemeldet? Nach derzeitigem Stand sind 1.265 Hunde gemeldet.
Zu 2) Aufweiche Hunderassen teilen sich die angemeldeten Hunde auf, wie viele Hunde davon können den Kampfhundrassen zugeordnet werden?
Eine Aufteilung ist bisher nicht möglich, da bei der Anmeldung nicht nach Rassen unterschieden wurde.
Zu 3) Gibt es Vorfälle mit Hunden innerhalb der Stadt Schmallenberg in den letzten Jahren und waren daran Kampfhunde beteiligt?
Mach Kenntnisstand des Ordnungsamtes hat es zwar Vorfälle gegeben, aber nicht mit einem Kampfhund.
Zu 4) Sind zu den Kampfhundrassen in der Stadt Schmallenberg behördliche Anweisungen, Auflagen oder dergleichen an die Halter ergangen?
Das war bisher nicht der Fall. Aber auch die Stadt Schmallenberg wird die neue Landeshundeverordnung ausführen. Ein Problem stellt sich jedoch zunächst dergestalt, dass zunächst alle Hundehalter angeschrieben wurden. Der Rücklauf bis Mitte August lag erfreulicherweise bei etwa 90%. Der Aufwand in der Verwaltung ist bisher nicht überschaubar, wird aber enorm sein. So sind im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung zu prüfen, die da sind:
-Vollendung des 18. Lebensjahres des Halters
- Sachkundenachweis des Veterinäramtes
- Zuverlässigkeit, Vorlage eines Führungszeugnisses
- Verhaltensgerechte, ausbruchsichere Unterbringung des Hundes
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Kennzeichnung des Hundes durch Microchip
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bis zu 2.000,00 DM geahndet.
Auch in den Nachbargemeinden gibt es noch keine diesbezüglichen Empfehlungen, hier bleiben wohl zunächst die weiteren Ausführungsbestimmungen des Landes abzuwarten.
Im Moment werden die rückläufigen Fragebögen sortiert und in eine ADV-Programm eingegeben. Die Umsetzung der Landeshundeverordnung wird einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern.
Zu 5) Werden auch von der Stadt Schmallenberg Maßnahmen gegen die Haltung von Kampfhunderassen geplant, z.B. Maulkorb- und Leinenzwang oder Erhöhung von Steuern?
Die Anforderungen sind eindeutig in der Landeshundeverordnung geregelt, was Maulkorbpflicht und Leinenzwang betrifft. Maulkorbpflicht und Leinenzwang gilt für die in Anlage 1 zur Landeshundeverordnung aufgeführten 12 Kampfhundrassen. Leinenzwang besteht jedoch nur im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Erhöhung der Steuer ist aus Sicht der Verwaltung bisher nicht aufgegriffen worden.
Zu 6) Wie hoch wird der Anteil der nicht angemeldeten Hunde innerhalb des Stadtgebietes geschätzt und welche Maßnahmen können zur vollständigen Erfassung erfolgen?
Im Zusammenhang mit der Presseveröffentlichung hat die Verwaltung in den letzten Wochen rd. 100 Anmeldungen für bisher nicht angemeldete Hunde erhalten. Man gehe davon aus, dass die Quote bei etwa 15% unangemeldeter Hunde liegt. Was die Erfassung nicht angemeldeter Hunde betrifft, wurden bisher schon verschiedene Wege beschritten, so z.B. über die Ortsvorsteher oder im Zusammenhang mit der Ablesung der Wasseruhren unter Beachtung des Datenschutzes.

Info ohne Gewähr, UWG Schmallenberg