UWG
Schmallenberg e.V.
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Interessengemeinschaft
Bürgerbegehren Schmallenberg
14.12.2017
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07.12.2017 Interessant sind die Kommentare dazu.
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24. Okt. 2017 |
24. Okt. 2017 Westfalenpost vom 20.Okt.... Sauerlandkurier vom 21.Okt...
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08. Sept. 2017
Die Genehmigung ist auch vom NRW-Umweltministerium erteilt worden. Damit erhält die Stadt Schmallenberg mehr als 20 Mio. Euro vom Ruhrverband. Das schreibt der Lennehunaukurier am 09.09.2017: Mehr... 02. Juni 2017
In der Rastsitzung am 1. Juni hat der Rat mit der Mehrheit der Stimmen das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Nur 10 Stimmen der UWG und BFS (von 39) wollten eine Bürgerentscheid herbeiführen. Es wurde nochmals rege diskutiert. Jede Fraktion stellte Ihre Meinung hervor. Zunächst erläuterte Herr König (Kämmerer) nochmals die bisherige Vorgehensweise, die in der Vorlage IX 809 dargestellt ist. Nachdem der Rastsbeschluss im Nov. 2016 erfolgt war wurde das Bürgerbegehren formell richtig in die Wege gebracht. Die Stadt hatte jedoch von Anfang an Zweifel an der Begründung und Zulässigkeit. Auch das Zweitgutachten hält nun das Bürgerbegehren für unzulässig. Herr Ewers (BFS) betonte, dass die CDU einen Bürgerentscheid fürchte wie der Teufel das Weihwasser. Die CDU habe doch die Mehrheit und könne ihre Wähler bei einem Bürgerentscheid überzeugen. Herr Fischer (CDU) machte unter anderem deutlich, die mehr als 3000 Stimmen für das Bürgerbegehren durch Täuschung und gestützt durch falsche Darstellungen zustande kamen. Herr Pape, Fraktionsvorsitzender der BFS verlas folgende Erklärung: Der Rat könnte heute erstmals in einer wichtigen Angelegenheit die Entscheidung an die Bürger übertragen und den Bürgerentscheid zulassen, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht. Die Gegner des Bürgerbegehrens stützen ihre Ablehnung auf juristische Gutachten, die dem Rat empfehlen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. „Auftragsgemäß haben wir die Schreiben der Initiatoren des Bürgerbegehrens einer kritischen Prüfung unterzogen“ schreibt das Büro Wolter Hoppenberg. Nach einem so formulierten Auftrag der Verwaltung stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Neutralität des Gutachtens einerseits und andererseits vor dem Hintergrund der Mitarbeit dieses Büros an der Vertragsgestaltung zwischen Stadt und Ruhrverband auch die des Verfassers selbst. In einem der Gutachten steht: Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, „wenn die Begründung des Bürgerbegehrens objektiv unzutreffend ist und den Bürger in die Irre führt“. Die Formulierungen müssen dem Verständnis eines unvoreingenommenen Durchschnittspublikums entsprechen. Allein dieser Satz macht die ganze Fragwürdigkeit der Beurteilung der Begründung des Bürgerbegehrens deutlich. Wer kann hier von sich behaupten, er kenne das Verständnis eines unvoreingenommenen Durchschnittspublikums. Dieser Leitsatz lässt jede Tür offen für unterschiedliche Interpretationen. Wenn dann noch eilig ein zweites Gutachten bestellt wurde, wundert das Ergebnis nicht. Eine zweifelsfreie Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kann unserer Ansicht nach nur ein unabhängiges Gericht finden. Die Anrufung des Verwaltungsgerichts macht jedoch keinen Sinn, da dieser Schritt keine aufschiebende Wirkung hätte, so wie es in der Vorlage der Verwaltung richtig ausgeführt wird. Nach dem zu erwartenden Beschluss des Rates über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens werden durch den Vollzug des Vertrages unumstößliche Fakten geschaffen. Hier liegt übrigens unserer Auffassung nach ein Fehler im System, da keine „Waffengleichheit“ zwischen dem Rat und den Bürgerbegehren herrscht. Dieses zu ändern, wäre eine lohnende Aufgabe für den Gesetzgeber. Wenn wir eine Lehre daraus ziehen wollen, kann man sagen: für komplexe Sachverhalte, wie in unserem Fall in ist ein Bürgerbegehren kein erfolgversprechender Weg, denn der Rat kann immer ein Haar in der Suppe der Begründungen finden und so jedes Bürgerbegehren stoppen, wobei politisch motivierte Entscheidungen keine Seltenheit sind. Die Verwaltungsvorlage erweckt den Eindruck als seien keine Fragen offen geblieben, dem können wir uns nicht anschließen wir stellen vielmehr fest: 1. Eine umfassende Information und Aufklärung der Bürger über den komplexen Sachverhalt hat nicht oder nur verspätet stattgefunden, Informationsbroschüre der Stadt kam erst nach dem Ratsbeschluss, die öffentliche Infoveranstaltung kam erst auf Drängen einiger Ratsmitglieder zustande dazu wurde sehr kurzfristig eingeladen. Zum Schluss noch eine Bemerkung: Hinweis zum Zeitungsbericht in der Westfalenpost vom 02.06.2017:
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23. Mai 2017
Herr Pape von der BFS übergab der Presse und der Verwaltung folgenden Text: BFS Stellungnahme im HFA am
23.05.2017 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- So lautete der Beschlussvorschlag lt. Verwaltungsvorlage: Nach einer kurzen Diskussion im H+F wurde mit den Stimmen der CDU (8 Stimmen + Bürgermeister), SPD (2 Stimmen) und Grüne (1 Stimme) gegen die 4 Stimmen der BFS und UWG die Abstimmung abgeschlossen. Bürgermeister Halbe erläuterte den Werdegang seit der letzten Ratssitzung am 6. April.
Von Seiten der CDU hat man die Frage aufgeworfen wie die mehr als 3300 Unterschriften zustande gekommen sind. Man hätte wohl in der Begründung sehr viel Wert auf das "Wirtschaftliche" gelegt und damit den Bürger in die Irre geführt. Damit wäre das Bürgerbegehren scheinbar nicht sachgerecht und die Bürger demnach auch nicht dagegegen. Von Herrn Bette wurde erwähnt, dass erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, die im Grunde die Unterschriften aufwiegen würden. Eine Zustimmung sei hier nicht möglich. Herr Welfens (SPD) erwähnte, dass die Leitsätze als Maßstab für ein Bürgerbegehren sehr hoch liegen. Sie wären schon grundsätzlich für einen Bürgerentscheid könnten aber hier wegen zu vieler Fehler nicht dafür stimmen. Herr Meyer (GRÜNE) sprach von der reinen Rechtmäßigkeit, von Spielregeln, und von Politikern, die eine Verantwortung haben. Das Bürgerbegehren war ungenügend vorbereitet. Die Grünen stimmen dem Beschluss zu und wörtlich: "Das war ein schlechter Dienst am Bürger". Herr Pape (BFS) und Herr Wiese (UWG) wiesen nochmals auf die mehr als 3300 Unterschriften hin und setzten sich für einen Bürgerentscheid ein. Es lägen hier Gutachten vor, nicht jedoch eine Entscheidung eines Richters. Man könne das Bürgerbegehren auch für gültig erklären. Damit wäre dann das Bürgerbegehren abgeschlossen. Die Stadt und der Rat könne dann in absehbarer Zeit erneut über den Sachverhalt entscheiden. Auch wären die zusätzlichen Millionen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht erforderlich, da die Stadt eher ein Anlageproblem damit hätte. Weiteres Vorgehen. Im Rat am 1. Juni wird die endgültige Abstimmung erfolgen. |
03. Mai 2017
Nach Gesprächen mit dem Bürgermeister und Vertretern der Stadtverwaltung nehmen die drei Unterzeichner des Bürgerbegehrens wie folgt Stellung: 1. Am 16.07.2016 trat das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft. Demzufolge konnte ab dann die Abwasserbeseitigung als kommunale Aufgabe auf Dritte übertragen werden. Der Städte- und Gemeindebund hat in seinem Rundschreiben an alle Städte in NRW vom 26.7. auf 6 Seiten von der Übertragung abgeraten. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe, wir begehren, der Rat möge beschließen: Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband gem. Vorlage IX/708“ wird aufgehoben. Die Übertragung des Kanalnetzes und der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH (SAG) an den Ruhrverband wird abgelehnt. Die Abwasserbeseitigungspflicht bleibt bei der Stadt Schmallenberg.“ Zur Erinnerung führen wir noch einmal unsere wichtigsten Argumente gegen die Übertragung des Kanals an den RV auf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ob unser Bürgerbegehren rechtswidrig ist oder nicht. Fest steht: Mindestens 3334 Bürger möchten den Kanalbetrieb in Schmallenberg halten. In dieser Frage stellen wir mehr als 100 Bürger gegen jeden Ratsvertreter, der diesen Verkauf stützt. Ihr Vorschlag, ein Einsatz von 2,8 Mill € in den Gebührenhaushalt ergibt für 10 Jahre einen Gebührenvorteil von etwa 11,- €/a*E für uns 25.000 Bürger. Das ist der Gegenwert eines Kasten Bieres. Wir schlagen vor, der Rat erkennt die Zulässigkeit des Begehrens an und hebt gleichzeitig den Ratsbeschlusses vom 24.11.2016 auf. Das Bürgerbegehren wäre erledigt. Der Rat und das Bürgerbegehren präsentieren eine gemeinsame sachliche Presseerklärung. Hinweis: Im Haupt -und Finanzausschuss am 26. Mai und letztendlich im Rat am 1. Juni wird die Entscheidung zum Bürgerbegehren fallen. |
30. April 2017
Die drei Unterzeichner des Bürgerbegehrens haben mit folgendem Text dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie nicht mit einem weiteren gemeinsamen Gutachten einverstanden sind. Weiteres Vorgehen. Im Haupt -und Finanzausschuss am 26. Mai und letztendlich im Rat am 1. Juni wird die Entscheidung zum Bürgerbegehren fallen. |
06. April 2017, ergänzt 7.04.17 In der heutigen Ratssitzung konnten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Ihre Stellungnahmen vortragen. Hier Beitrag von Gilbert Förtsch, der vorgetragen wurde... Hier Beitrag von Michael Pate, der vorgetragen wurde... Hier Beitrag von Johannes Greve, der vorgetragen wurde... In der anschließenden Diskussion wurden teilweise schon kräftige Geschütze gegen die Initiatoren des Bürgerbegehrens aufgefahren.
Herr Weber von der UWG-Fraktion wollte vom Bürgermeister wissen, welche Vorteile der Ruhrverband durch den Vertrag hätte. Diese Frage wurde von Herrn Halbe nicht beantwortet. Ergebnis: Der Rat hat keine endgültige Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des BB getrofffen. Er schlägt ein weiteres unabhängiges Gutachten vor, das die Initatoren des BB akzeptieren sollen. |
31. März 2017
Die Stadt hat den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens mitgeteilt, dass insgesamt 3334 Unterschriften als gültig festgestellt worden sind. |
20. März 2017
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10. März 2017
Michael Pathe und Gilbert Förtsch überreichten die Unterschriften an Bürgermeister Halbe. Das wurde vorgetragen: Eigentlich stehen 3 Leute für das Bürgerbegehren. Ich bin mit Michael Pathe zu zweit hier. Leider kann Herr Greve heute wegen einer kurzfristigen persönlichen Angelegenheit nicht dabei sein. Ein Bürgerbegehren ist eigentlich ein ganz normaler gesetzlicher Vorgang, der dem Bürger die Möglichkeit bietet, dann in einem Bürgerentscheid mit entscheiden zu können. Alle Personen unserer Gruppe die hier stehen haben Unterschriften gesammelt, vor dem Supermarkt, oder von Haus zu Haus, haben viele Stunden dafür aufgewendet. Dafür möchte ich allen, auch denen die nicht hier sein können, herzlich danken. Herr Bürgermeister Halbe, ich möchte Ihnen mit den Unterschriften mitgeben, dass wir alle sehr positive Erfahrungen im Gespräch mit der Bevölkerung gemacht haben. 95 % der angesprochenen Bürger konnten nachvollziehen, was unser Anliegen ist, und haben auch unterschrieben. Oft habe ich gehört: „Ja ich unterschreibe sofort, ich kenne den Sachverhalt“. Ich übergebe Ihnen hiermit unsere Unterschriftenzettel mit 3474 Unterschriften für das Bürgerbegehren. Damit haben wir weit mehr als 1400 Unterschriften über die gesetzlich geforderten 8 % der Bevölkerung erreicht. Noch ist Zeit bis 20. März. Ich denke wir werden noch Unterschriften nachreichen. Das Thema „Übertragung der Kanalnutzungsrechte“ über einen Zeitraum von 20 Jahren ist von immenser Bedeutung. Die Stadt erhält dafür mehr als 20 Mio. Euro, und meint nun, dass man einem gut tun will. Sicher ist aber auch, dass dies nicht ohne Gegenleistung erfolgen kann. Unsere Meinung ist auch, dass bei dieser Entscheidung die Einbeziehung des Bürgers, der ja mit seinen Anschluss- und Nutzungsgebühren den Kanal bezahlt hat, zwingend nötig ist. Damit ziele ich auf das weitere Vorgehen an. Der Rat muss jetzt über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Und ich appelliere an Sie, Herr Bürgermeister Halbe, sich für eine faire und objektive Entscheidung einzusetzen. Und ich möchte auch erwähnen, dass eine kritische Stellungnahme eines Anwaltsbüros, das an den Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Ruhrverband beteiligt war, nicht zu Rate gezogen werden kann. Da liegt eindeutig eine Befangenheit vor. Mein Appell – geben Sie dem Bürger die Möglichkeit der freien Abstimmung mit einem Bürgerentscheid. Wir haben die erforderlichen Stimmen jetzt übergeben. Jetzt gebe ich das Wort weiter an Herrn Pape von der BFS-Fraktion, der meine Ausführungen noch weiter verdeutlichen möchte. |
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Liebe Mitstreiter, es ist soweit. Mehr als 3000 Unterschriften werden am Allen fleißigen Unterschriftensammlern ein herzliches Dankeschön. Gerne seit Ihr zur Überreichung eingeladen.
Die Interessengemeinschaft Bürgerbegehren trifft sich vorraussichtlich wieder am Mittwoch, den 8. März um 19 Uhr im Gasthof Mönig (Schacka) in Schmallenberg. Jeder Bürger ist herzlich willkommen. |
28. Jan. 2017
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12. Jan. 2017
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10. Dez. 2016
§ 26 der Gemeindeordnung NRW regelt die Kriterien zum Bürgerbegehren. Es müssen mind. 8 % der Einwohner, d. h. mehr als 2000 Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahre im gesamten Stadtgebiet Schmallenberg zustimmmen. |
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06. Dez. 2016
Das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss und für die Beibehaltung der Abwasserbeseitigungspflicht bei der Stadt wird in Kürze durch folgende drei Bürger bei der Stadt Schmallenberg schriftlich mit Begründung eingereicht. Johannes Greve, 57392 Schmallenberg |
05. Dez. 2016
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UWG Schmallenberg e. V. - Alle Angaben ohne Gewähr | |