|
||
Donnerstag 23. Juni 2022, 17:30 Uhr, Kurhaus Bad Fredeburg |
||
|
||
A) Öffentlicher Teil 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Bestellung eines neuen Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg X/471 3. Anschaffung eines Fahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr der StadtSchmallenberg
4. Ortsgestaltungssatzungen Grafschaft, Nordenau, Oberkirchen und
Westfeld 5. 42. Änderung des Flächennutzungsplanes 6. Bebauungsplan Nr. 126 "Auf dem Stadtfeld", Ortsteil Bödefeld -Aufhebung 7. Ergänzungssatzung "Zur Krummel", Ortsteil Westernbödefeld -Aufhebung
8. 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Schmallenberg
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche
Baufläche"
(im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 8a "Auf der Lake I“)
9. Bebauungsplan Nr. 8a "Auf der Lake I", Stadtteil Schmallenberg 10. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2022 X/467 11. Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Schmallenberg X/469 12. Einrichtung einer offenen Ganztagsschule (OGS) an der Kath.Grundschule St. Michael Oberkirchen 13. Zustiftung zur Stiftung Sozialwerk St. Georg X/466 14. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg 15. Übernahme der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Gellinghausen X/478 16. Ausbau der Straße "Auf der Lake" in Schmallenberg 17. Erweiterung und Sanierung Feuerwehrgerätehaus Dorlar 18. Einrichtung eines Kindergartens und eines Dorfhauses in derehemaligen Grundschule Westfeld - Sachstandsbericht und Gewährung außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen X/491 19. Sanierung Grundschule Bad Fredeburg 20. Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten X/492 21. Zahlung von Sitzungsgeld für Online-Fraktionssitzungen X/470 22. Nachbesetzung in Ausschüssen X/493 23. Verschiedenes
B. Nichtöffentlicher Teil
1. Offene Ganztagsschule (OGS) an der Kath. Grundschule St. Michael
Oberkirchen
--------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweise zu Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus: Zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie hat der Bürgermeister der Stadt
Schmallenberg gem. § 2 Abs. 3 der Corona-Schutzverordnung vom 01.04.2022 im Rahmen
des Ordnungs- und Hausrechts gem. § 51 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen folgende Corona-Schutzmaßnahmen für kommunale Gremiensitzungen
der Stadt Schmallenberg angeordnet:
In Innenräumen besteht Maskenpflicht, d. h. es muss mindestens eine medizinische Maske
(sog. OP-Maske) getragen werden; noch wirksamer ist das Tragen einer FFP2-Maske. An
den Plätzen darf die Maske abgenommen werden.
Es sollte ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.
Personen mit Krankheitssymptomen wird dringend empfohlen, der Sitzung fernzubleiben
Stand: 24.06.2022: Alle Infos ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V. |
||
|
||
|
||