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Tagesordnung des Rates

Donnerstag 17. Febr. 2022, 17:30 Uhr, Stadthalle Schmallenberg

 

A) Öffentlicher Teil

1. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes                                                                        X/384

2. Einwohnerfragestunde

3. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg
- Beschlussfassung über das Straßen- und Wegekonzept (1. Fortschreibung)                        X/360

4. Antrag der Schenk Architekten gem. § 24 GO NRW auf Änderung der Besetzung der Gestaltungsbeiräte                                                                                                     X/343

5. Nachbesetzung in Ausschüssen                                                                                 X/385

6. Fraktionsanträge - Information über den aktuellen Sachstand                                         X/356

7. Zahlung von Online-Sitzungsgeld                                                                               X/390

8. Verschiedenes

 

B. Nichtöffentlicher Teil

1. Veräußerung von Gewerbeflächen im Gewerbepark Hochsauerland                                   X/378
2. Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet "Zum Parmberg" im Stadtteil Dorlar                   X/370
3. Ankauf von Biotopwertpunkten im Bereich Bad Fredeburg                                               X/369
4. Verschiedenes

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Hinweise zu Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus:

Es gelten die zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen rechtlichen Regelungen zur Verhinderung und Verbreitung des Corona-Virus. Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) sowie weitere Informationen und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie im Landesportal unter

www.land.nrw/corona.

Nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung kommt auch bei den Sitzungen kommunaler Gremien die sog. 3-G-Regel zur Anwendung. Das bedeutet, dass alle Anwesenden einen Nachweis über Genesung, vollständige Impfung oder ein negatives Testergebnis (eines höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests) sowie ein amtliches Ausweispapier vorlegen müssen.

Personen, deren Immunisierung oder Testung nicht nachgewiesen ist, sind von der Teilnahme an der Sitzung auszuschließen. Gemäß § 4 Abs. 10 CoronaSchVO kann das Testerfordernis für die Nichtimmunisierten bei

Sitzungen kommunaler Gremien auch durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Das Testergebnis eines beaufsichtigten Selbsttestes hat dabei nur die Gültigkeit für die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung bzw. mehreren in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Sitzungen.

Falls Sie von dem Testangebot Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte aus organisatorischen Gründen vorab einem der folgenden Ansprechpartner mit:

Frau Lingemann: Tel. 02972/980-207; anja.lingemann@schmallenberg.de

Herr Piechaczek: Tel. 02972/980-218; mirko.piechaczek@schmallenberg.de

Die Testungen finden 30 Minuten vor Beginn der Sitzung am Sitzungsort statt.

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaSchVO besteht auch für Gremiensitzungen die Maskenpflicht in

Innenräumen und an Sitzplätzen, d. h. es muss mindestens eine medizinische Maske (sog. OPMaske)

getragen werden; empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske. Ausnahmsweise kann

nach § 3 Abs. 2 Nr. 12a CoronaSchVO bei Vortragstätigkeiten und Einhaltung eines

Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen auf das Tragen einer Maske verzichtet

werden. Vom Umfang her übliche Wortbeiträge im Rahmen der Beratung fallen nicht unter die

Ausnahme. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nach § 3 Abs. 2 Nr. 9 CoronaSchVO

auch zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken sowie nach § 3 Abs. 2 Nr. 10

CoronaSchVO in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske unter Wahrung des

Mindestabstands nur wenige Sekunden dauert.

Rats-/Ausschussmitgliedern mit Krankheitssymptomen wird dringend empfohlen, der Sitzung

fernzubleiben.

Mit freundlichen Grüßen

König


Stand: 16.02.2022: Alle Infos  ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V.