TAGESORDNUNG und Kommentar der UWG
Einziger Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung:
Rückzahlung
der Fördermittel und aufgelaufene Zinsen für die
- mündl. Bericht
Sanierung
des Freibades
- Informationen
über den Sachverhalt zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg
- Abstimmung
über die weitere Vorgehensweise der Stadt Schmallenberg
Kommentar der
UWG
Bürgermeister
Halbe hat in der Sitzung klar zugegeben, dass die Verwaltung bei dem Verfahren
zur Beantragung der Zuschüsse für das Freibad Schmallenberg Fehler
begangen hat. Dafür übernimmt er als Chef der Verwaltung
die Verantwortung.
Die Sitzung
wurde zum einen von der BFS benutzt, um ihre „Verantwortung für das
Wohl der Stadt“ zu betonen und die notwendigen investigativen Fragen zu
stellen, zum anderen von der CDU-Fraktion, um die BFS zu bezichtigen, sie
wolle den Bürgermeister „durchs Dorf treiben“.
Abseits dieser
z.T. unnötigen Polemik bleibt Folgendes fest zu halten:
Der Anwalt
Meiners schätzt die Chancen der Stadt im Klageverfahren gegen die
Bezirksregierung als offen ein. Er rät weder zwingend dazu, die Klage
fortzuführen noch von ihr abzulassen. Ein neuer Richter beim Oberverwaltungsgericht
kann der Meinung des Verwaltungsgerichts folgen oder nicht. Die UWG bat
den Anwalt, die Kosten für eine Fortsetzung des Verfahrens zu benennen.
Diese betragen zunächst gut 4.000 €, um die Revision zu beantragen,
und bei einer weiteren Niederlage noch einmal ca. 3.500 €.
Falls die
Stadt endgültig gezwungen wird, den Zuschuss zurück zu zahlen,
betragen die Kosten ca. 280.000 € zurück zu zahlender Zuschuss,
die darauf zu zahlenden Zinsen, für die die Stadt 97.000 € zurückgestellt
hat, ca. 6.500 € bisherige Verfahrenskosten und im schlechtesten Fall
noch einmal ca. 7.500 € weitere Verfahrenskosten.
Die Stadtvertretung
hat abschließend einstimmig bei Enthaltung der BFS-Ratsmitglieder
beschlossen, die Revision beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Pikant
ist in diesem Zusammenhang, dass gerade die BFS, die ja beantragt hat,
der Rat möge sich mit der Angelegenheit beschäftigen, einen Ratsbeschluss
umgehen wollte und dem Bürgermeister die Verantwortung für ein
Fortführen der Klage überlassen wollte.