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Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg

Montag, 07. Dez. 2009, 17:30 Uhr, Kleiner Saal der Stadthalle Schmallenberg

TAGESORDNUNG und Kommentar der UWG

Einziger Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung:

Rückzahlung der Fördermittel und aufgelaufene Zinsen für die              - mündl. Bericht
Sanierung des Freibades

- Informationen über den Sachverhalt zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg
- Abstimmung über die weitere Vorgehensweise der Stadt Schmallenberg
 

Kommentar der UWG
Bürgermeister Halbe hat in der Sitzung klar zugegeben, dass die Verwaltung bei dem Verfahren zur Beantragung der Zuschüsse für das Freibad Schmallenberg Fehler begangen hat. Dafür  übernimmt er als Chef der Verwaltung die Verantwortung.

Die Sitzung wurde zum einen von der BFS benutzt, um ihre „Verantwortung für das Wohl der Stadt“ zu betonen und die notwendigen investigativen Fragen zu stellen, zum anderen von der CDU-Fraktion, um die BFS zu bezichtigen, sie wolle den Bürgermeister „durchs Dorf treiben“.
Abseits dieser z.T. unnötigen Polemik bleibt Folgendes fest zu halten:

Der Anwalt Meiners schätzt die Chancen der Stadt im Klageverfahren gegen die Bezirksregierung als offen ein. Er rät weder zwingend dazu, die Klage fortzuführen noch von ihr abzulassen. Ein neuer Richter beim Oberverwaltungsgericht kann der Meinung des Verwaltungsgerichts folgen oder nicht. Die UWG bat den Anwalt, die Kosten für eine Fortsetzung des Verfahrens zu benennen. Diese betragen zunächst gut 4.000 €, um die Revision zu beantragen, und bei einer weiteren Niederlage noch einmal ca. 3.500 €.
Falls die Stadt endgültig gezwungen wird, den Zuschuss zurück zu zahlen, betragen die Kosten ca. 280.000 € zurück zu zahlender Zuschuss, die darauf zu zahlenden Zinsen, für die die Stadt 97.000 € zurückgestellt hat, ca. 6.500 € bisherige Verfahrenskosten und im schlechtesten Fall noch einmal ca. 7.500 € weitere Verfahrenskosten.
Die Stadtvertretung hat abschließend einstimmig bei Enthaltung der BFS-Ratsmitglieder beschlossen, die Revision beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Pikant ist in diesem Zusammenhang, dass gerade die BFS, die ja beantragt hat, der Rat möge sich mit der Angelegenheit beschäftigen, einen Ratsbeschluss umgehen wollte und dem Bürgermeister die Verantwortung für ein Fortführen der Klage überlassen wollte.


Stand:27.11.2009, UWG Schmallenberg e.V., Angaben ohne Gewähr, ergänzt am 09.12.2009