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Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg

Donnerstag, 11. Juli 2002, 18.00 Uhr, im kleinen Saal der Stadthalle
TAGESORDNUNG und Ergebnisse
A) Öffentlicher Teil
01. Einwohnerfragestunde

02.  Schulentwicklungsplanung
hier: Gemeinschaftshauptschulen                   Vorlagen Vl/228b) x1
-Antrag der SPD-Ratsfraktion                         und VI/721 x2

In der heutigen Ratssitzung erläuterte zunächst Herr Schrewe von der Verwaltung die Erkenntnisse aus dem Schulausschuss:

Dazu verweisen wir auf die Diskussion im Schulausschuss...

Ergänzend sagt Herr Schrewe, dass bereits mit der UNI Dortmund (Institut für Schulentwicklungsforschung) Kontakt aufgenommen wurde, und diese für eine Untersuchung bzw. Moderation in Schmallenberg zur Verfügung stände.

Im Laufe der Diskussion wird dem Rat -wie wenige Tage zuvor den Schulausschussmitglieder auch- der enorme Zeitdruck bewusst, denn eine Entscheidung muss bis Nov. 2002 getroffen sein. Es droht der Bescheid der Bezirksregierung, der die Zusammenlegung beider Hauptschule festschreiben könnte.

Es besteht dringender Handlungsbedarf meint Herr Poggel (CDU) und äußert sich enttäuscht über den Schulrat. Man solle aber die Hauptschule Bad Fredeburg nicht kaputtreden.
Herbert Berls (UWG) schlug vor, das Gutachten erstellen zu lassen, von der Verwaltung die enge Zeitschiene zu regeln und abklären. Ein Gutachten hätten gerne auch andere Ratsmitglieder gesehen. So z. B. wollte F. Carmesin (SPD), damit folgendes abgeklärt wissen:
- kann die Schule an zwei Standorten organisatorische, finanziell, pädagogisch langfristig geführt werden
- alle Alternativen für einen Standort aufzeigen
- Schülerströme sollten dargestellt werden (Gymnasium - Realschule - Hauptschule)
- auch die Gründung einer Ganztagsschule für Schmallenberg sollte untersucht werden.

Herr Falke (SPD) wollte dann wissen, ob nun ein Gutachten erstellt oder nur eine Beratung gemacht werden kann.
Aufgrund des engen Zeitrahmens wird während der Diskussion klar, dass das Institut ein Gutachten in dieser kurzen Zeit nicht erstellen kann. Dies bestätigt auch Herr Schrewe. Es wäre daran gedacht, eine begleitende Beratung zu erreichen. Dabei müssten klare Vorgaben gemacht, Punkte fixiert und dann der Auftrag vergeben werden.
Auch die Verwaltung wird gefordert und soll dann kurzfristig für die verschiedenen Alternativen z. B. die finanziellen und baulichen Möglichkeiten aufzeigen.
Der Beschluss wird vom Schulausschuss übernommen und durch Bürgermeister B. Halbe um den Zeitrahmen "bis November 2002 abzuschließen" ergänzt:

Beschluss: Der Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur kurzfristigen Klärung des neuen Hauptschulkonzeptes mit Hilfe einer externen Moderation einzuleiten und bis Nov. 2002 abzuschließen.


03.   Budgetvereinbarung mit dem Stadt. Gymnasium Schmallenberg      Vorlage VI/715 x1

04.  Durchführung des „Dualen Systems" (DSD)                                      Vorlage VI/742 x3

05.  Übernahme von Wegegrundstücken der Teilnehmergemeinschaft Brabecke und Änderung des Flurbereinigungsplanes Brabecke durch die Stadt Schmallenberg
hier: Satzungsbeschluß    -   Vorlage VI/545 ä) x3

06.  Beschluss über die Bildung eines Ausbauabschnittes „Zur Wahr" im Ortsteil Bödefeld sowie über die Herstellung der Erschließungsanlage                                   Vorlage VI/728 x3

07.  Erschließung des Baugebietes „Unterm Dillenberg" im Ortsteil Wormbach
hier: Abschluß eines Erschließungsvertrages gem. § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch - Vorlage VI/719x3

08.  2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Änderung von „(privater) Grünfläche - Zweckbestimmung: Golfplatz" und „Fläche für die Landwirtschaft" in „Sondergebiet, das der Erholung dient - Zweckbestimmung: Ferienhausgebiet" gem. § 10 Abs. 1 und 4 Baunutzungsverordnung im Ortsteil Seilinghausen hier:   - Prüfung und Auswertung der gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren
-  Sachstandsbericht zur landesplanerischen Anfrage gem. § 20 Abs. 1 LPIG
-  Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  - Vorlage VI/588 b) x4

09.  3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Altenilper Straße") im Stadtteil Bad Fredeburg:
Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft" in „Allgemeines Wohngebiet - Besondere Zweckbestimmung: Anlagen für ältere Menschen"
hier: - Prüfung und Auswertung der gem. §§2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren
-  Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Vorlage VI/643 a) x4

10.  4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg (im Parallelver. gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Skilanglaufzentrum Westfeld") im Stadtteil Westfeld:
Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft", „Wald" und „(Öffentliche) Grünfläche - Zweckbestimmung: Parkanlage" in „(Sonstiges) Sondergebiet - Zweckbestimmung: Skilanglaufzentrum" gem. § 11 Abs. 1 und 2 Baunutzungsverordnung hier:   - Bekanntgabe der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. BauGB abgegebenen Stellungnahmen
-  Sachstandsmitteilung zur landesplanerischen Anfrage gem. § 20 Abs. LPIG
-  Weitere Vorgehensweise    -           Vorlage VI/648 a) x4

11.  5. Änderung des Flächennutzungplanes der Stadt Schmallenberg:
Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft" in „Wohnbaufläche" im Stadtteil Westernbödefeld
hier: Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 BauGB                    Vorlage VI/716 x4

12.  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Campingplatz", Stadtteil Osterwald, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Nr. 2 BauBG i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB                    Vorlage VI/722 x4

13.  Bebauungsplan Nr. 106 „Leisterfeld II", Stadtteil Bad Fredeburg
hier: - Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung
-  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss über die zugehörige Begründung
-  Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 106 „Leisterfeld II" - Vorlage VI/118 c) x4

14.  Bebauungsplan Nr. 108 "Unterm Dillenberg", Stadtteil Wormbach
hier: - Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 BaüGB durchgeführten öffentlichen Auslegung
-  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss über die zugehörige Begründung
-  Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 „Unterm Dillenberg"
Vorlage VI/120 b)x4

15.  Bebauungsplan Nr. 109 "Am Grüneberg", Stadtteil Selkentrop
hier:   - Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung
-  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss über die zugehörige Begründung
-  Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 109 „Am Grüneberg"
Vorlage VI/183 b) x4

16.  Bebauungsplan Nr. 112 "Dornseifen", Stadtteil Fleckenberg
hier: - Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführten erneuten öffentlichen Auslegung
-  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss über die zugehörige Begründung
-  Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 112 „Dornseifen"
Vorlage VI/353 c) x4

17.  Bebauungsplan Nr. 116 "Auf dem Sternel", Stadtteil Bracht
hier: - Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführten erneuten öffentlichen Auslegung
-  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss über die zugehörige Begründung
-  Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116 „Auf dem Stemel"
Vorlage VI/568 c) x4

18.  Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich der Ortschaft Westernbödefeld    -  Vorlage VI/571 a) x4

19.  Neubestellung eines Ortsheimatpflegers für die Bereiche Bödefeld Freiheit und -Land - Vorlage VI/725 x5

20.  Vergabe einer Straßenbezeichnung im Stadtteil Oberkirchen
hier: Baugebiet „Oberer Hardtweg"  -    Vorlage VI/723 x5

21.  Verschiedenes
 

B) Nichtöffentlicher Teil
01.  Sportplatz Schulzentrum Schmallenberg   - Ausbau einer Kampfbahn Typ C -
hier: Vergabe des Planungsauftrages                                            Vorlage VI/666 a) x6
02.  Grundstücksangelegenheiten
a) Veräußerung eines Grundstückes im Stadtteil Bad Fredeburg      Vorlage VI/737 x3
b) Tausch von Grundstücken im Stadtteil Bad Fredeburg                  Vorlage VI/738 x3
c) Erwerb eines Grundstücks im Stadtteil Schmallenberg                  Vorlage VI/739 x3
03. Verschiedenes


Stand: 03.07.2002, UWG Schmallenberg e.V., Angaben ohne Gewähr, ergänzt am 11.7.2002