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Tagesordnung des Technischen Ausschusses/Werksausschusses

Dienstag, 08. Febr. 2022, 18:00 Uhr, Stadthalle Schmallenberg

 

A) Öffentlicher Teil

1. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg
- Beschlussfassung über das Straßen- und Wegekonzept, (1. Fortschreibung)                         X/360

2. Erweiterung und Erneuerung des Wasserleitungsnetzes - Bauprogramm 2022                       X/380

3. Vorstellung Bauprogramme
a) Neubau Feuerwehrgerätehaus Kirchrarbach nach Teilabbruch der ehem. Grundschule
b) Umkleiden Dreifachturnhalle Realschule Bad Fredeburg                                                     X/372

4. Sachstand laufende Planung Photovoltaikanlagen mit Energiespeicher für städtische Gebäude  X/382

5. Verschiedeness

 

B) Nichtöffentlicher Teil

1. Sanierung der Dreifachturnhalle Realschule Bad Fredeburg
- Vergabe Fachplanerleistungen Elektroarbeiten und Heizungs-,
Lüftung- und Sanitärarbeiten LPH 4- 9                                                                             X/368

2. Sanierung, An- und Umbau Holz- und Touristikzentrum Schmallenberg
- Auftragsvergaben Fachplaner-/Ingenieurleistungen                                                       X/371

3. Verschiedenes

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Hinweise zu Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus:

Es gelten die zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen rechtlichen Regelungen zur Verhinderung und Verbreitung des Corona-Virus. Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) sowie weitere Informationen und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie im Landesportal unter www.land.nrw/corona.

Nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung kommt auch bei den Sitzungen kommunaler Gremien die sog. 3-G-Regel zur Anwendung. Das bedeutet, dass alle Anwesenden einen Nachweis über Genesung, vollständige Impfung oder ein negatives Testergebnis (eines höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests) sowie ein amtliches Ausweispapier vorlegen müssen. Personen, deren Immunisierung oder Testung nicht nachgewiesen ist, sind von der Teilnahme an der Sitzung auszuschließen.

Gemäß § 4 Abs. 10 CoronaSchVO kann das Testerfordernis für die Nichtimmunisierten bei Sitzungen kommunaler Gremien auch durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Das Testergebnis eines beaufsichtigten Selbsttestes hat dabei nur die Gültigkeit für die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung bzw. mehreren in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Sitzungen.

Falls Sie von dem Testangebot Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte aus organisatorischen Gründen vorab einem der folgenden Ansprechpartner mit:

Frau Lingemann: Tel. 02972/980-207; anja.lingemann@schmallenberg.de

Herr Piechaczek: Tel. 02972/980-218; mirko.piechaczek@schmallenberg.de

Die Testungen finden 30 Minuten vor Beginn der Sitzung am Sitzungsort statt.

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaSchVO besteht auch für Gremiensitzungen die Maskenpflicht in Innenräumen und an Sitzplätzen, d. h. es muss mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) getragen werden; empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske. Ausnahmsweise kann nach § 3 Abs. 2 Nr. 12a CoronaSchVO bei Vortragstätigkeiten und Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Vom Umfang her übliche Wortbeiträge im Rahmen der Beratung fallen nicht unter die Ausnahme. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nach § 3 Abs. 2 Nr. 9 CoronaSchVO auch zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken sowie nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 CoronaSchVO in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske unter Wahrung des Mindestabstands nur wenige Sekunden dauert.

Rats-/Ausschussmitgliedern mit Krankheitssymptomen wird dringend empfohlen, der Sitzung fernzubleiben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Franke F. d. R.


Stand: 31.01.2022: Alle Infos  ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V.