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Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses

Donnerstag 30. März 2022, 18:00 Uhr, Stadthalle Schmallenberg, Paul-Falke-Platz 6

 

A) Öffentlicher Teil

1. Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Schmallenberg zum 31.12.2021                                X/409

2. Gewährung eines Zuschusses an den Kneipp-Verein Bad Fredeburg                                    X/408

3. Aktuelle Entwicklung zur Freisetzungsphase Wisente                                                       X/428

4. Grundsatzentscheidung zur sukzessiven Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative
Antriebe zur Vermeidung von lokalen CO2-Emissionen
- Antrag der B'90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 26.04.2021                                                  X/419

5. Antrag zur Erweiterung der Ladesäulen-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Antrag der B'90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 15.09.2020                                                  X/422

6. Antrag zur Beauftragung des Energie- und Klimabeirates mit Aufgaben zur Herstellung der Verfassungskonformität
- Antrag der B'90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 31.05.2021                                                   X/423

7. Bericht der Verwaltung

8. Verschiedenes

 

B) Nichtöffentlicher Teil
1. Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbepark Hochsauerland                                    X/424
2. Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet "Zum Parmberg", Stadtteil Dorlar                     X/416
3. Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet "Lehr`s Kamp", Stadtteil Bracht                       X/417
4. Unbefristete Niederschlagung einer Insolvenzforderung                                                   X/415
5. Bericht der Verwaltung
6. Verschiedenes

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Anfragen wollen Sie bitte so rechtzeitig stellen, dass diese in der Sitzung beantwortet werden können.

Sollten Sie zur Sitzung verhindert sein, wollen Sie bitte Ihre/n Vertreter/in informieren.

Hinweise zu Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus:

Es gelten die zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen rechtlichen Regelungen zur Verhinderung und Verbreitung des Corona-Virus. Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) sowie weitere Informationen und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie im Landesportal unter www.land.nrw/corona.

Nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung kommt auch bei den Sitzungen kommunaler Gremien die sog. 3-G-Regel zur Anwendung. Das bedeutet, dass alle Anwesenden einen Nachweis über Genesung, vollständige Impfung oder ein negatives Testergebnis (eines höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests) sowie ein amtliches Ausweispapier vorlegen müssen. Personen, deren Immunisierung oder Testung nicht nachgewiesen ist, sind von der Teilnahme an der Sitzung auszuschließen.

Gemäß § 4 Abs. 10 CoronaSchVO kann das Testerfordernis für die Nichtimmunisierten bei Sitzungen kommunaler Gremien auch durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Das Testergebnis eines beaufsichtigten Selbsttestes hat dabei nur die Gültigkeit für die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung bzw. mehreren in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Sitzungen.

Falls Sie von dem Testangebot Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte aus organisatorischen Gründen vorab einem der folgenden Ansprechpartner mit:

Frau Lingemann: Tel. 02972/980-207; anja.lingemann@schmallenberg.de

Herr Piechaczek: Tel. 02972/980-218; mirko.piechaczek@schmallenberg.de

Die Testungen finden 30 Minuten vor Beginn der Sitzung am Sitzungsort statt.

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaSchVO besteht auch für Gremiensitzungen die Maskenpflicht in Innenräumen und an Sitzplätzen, d. h. es muss mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) getragen werden; empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske. Ausnahmsweise kann nach § 3 Abs. 2 Nr. 12a CoronaSchVO bei Vortragstätigkeiten und Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Vom Umfang her übliche Wortbeiträge im Rahmen der Beratung fallen nicht unter die Ausnahme. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nach § 3 Abs. 2 Nr. 9 CoronaSchVO auch zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken sowie nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 CoronaSchVO in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske unter Wahrung des Mindestabstands nur wenige Sekunden dauert.

Rats-/Ausschussmitgliedern mit Krankheitssymptomen wird dringend empfohlen, der Sitzung fernzubleiben.

Mit freundlichen Grüßen

König


Stand: 17.03.2022, Alle Infos  ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V.