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Donnerstag 18. Nov. 2021, 18:00 Uhr, Stadthalle Schmallenberg, Paul-Falke-Platz 6 |
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A) Öffentlicher Teil 1. Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Schmallenberg X/340
2. Beratung des Haushaltsplanentwurfes der Stadt Schmallenberg für
das Haushaltsjahr 2022 und Beschluss
3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im3. Quartal 2021 X/336 4. Beschlussfassungen über den Beteiligungsbericht und über dasVorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 X/251 5. Gewährung eines Darlehens an den WBV Lenne X/355 6. Skilanglaufzentrum Hochsauerland 1978 e.V. Westfeld/Ohlenbach 7. Besetzung der Bewertungskommission zum Stadtwettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2022 X/334 8. Bericht der Verwaltung 9. Verschiedeness
B) Nichtöffentlicher
Teil
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweise zu Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus: Es gelten die zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen rechtlichen Regelungen zur Verhinderungund Verbreitung des Corona-Virus. Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) sowie weitere Informationen und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie im Landesportal unter www.land.nrw/corona. Nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung kommt auch bei den Sitzungen kommunaler Gremien die sog. 3-G-Regel zur Anwendung. Das bedeutet, dass alle Anwesenden einen Nachweis über Genesung, Impfung oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen. Wegen der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung gilt während der gesamten Sitzung an den Plätzen weder Abstands- noch Maskenpflicht. Gemäß CoronaSchVO kann das Testerfordernis für die Nichtimmunisierten bei Sitzungen kommunaler Gremien auch durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Das Testergebnis eines beaufsichtigten Selbsttestes hat dabei nur die Gültigkeit für die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung bzw. mehreren in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Sitzungen. Falls Sie von dem Testangebot Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte aus organisatorischen Gründen vorab einem der folgenden Ansprechpartner mit: Frau Lingemann: Tel. 02972/980-207; anja.lingemann@schmallenberg.de Herr Piechaczek: Tel. 02972/980-218; mirko.piechaczek@schmallenberg.de Die Testungen finden 30 Minuten vor Beginn der Sitzung am Sitzungsort statt. Mit freundlichen Grüßen Königi Stand: 15.11.2021, Alle Infos ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V. |
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