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Tagesordnung des Bezirksausschusses Bad Fredeburg

Mittwoch, 24. Nov. 2021, 18:00 Uhr, Kurhaus Bad Fredeburg

 

A) Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde

2. 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Bad Fredeburg Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Baufläche" im Bereich "Donscheid" (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 "Donscheid")
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 02.09.2021 (Änderung des Geltungsbereiches)                                                                                                    X/351

3. Bebauungsplan Nr. 173 "Donscheid", Stadtteil Bad Fredeburg (Aufstellung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 41. FNP-Änderung)
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 02.09.2021 (Änderung des Geltungsbereiches)                                                                                                      X/352

4. Neubau eines Mehrfamilienhauses "Am Kurhaus 7" in Bad Fredeburg
- Beschlussfassung über das geänderte Bauprogramm                                                        X/356

5. Verschiedenes

 

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Hinweise zu Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus:

Hinweise zu Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus:

Es gelten die zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen rechtlichen Regelungen zur Verhinderung und Verbreitung des Corona-Virus. Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) sowie weitere Informationen und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie im Landesportal unter www.land.nrw/corona.

Nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung kommt auch bei den Sitzungen kommunaler Gremien die sog. 3-G-Regel zur Anwendung. Das bedeutet, dass alle Anwesenden einen Nachweis über Genesung, Impfung oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen. Wegen der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung gilt während der gesamten Sitzung an den Plätzen weder Abstands- noch Maskenpflicht.

Laut CoronaSchVO kann das Testerfordernis für die Nichtimmunisierten bei Sitzungen kommunaler Gremien durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Das Testergebnis eines beaufsichtigten Selbsttestes hat dabei nur die Gültigkeit für die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung bzw. mehreren in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Sitzungen.

Falls Sie von dem Testangebot Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte aus organisatorischen Gründen vorab einem der folgenden Ansprechpartner mit:

Frau Lingemann: Tel. 02972/980-207; anja.lingemann@schmallenberg.de

Herr Piechaczek: Tel. 02972/980-218; mirko.piechaczek@schmallenberg.de

Die Testungen finden 30 Minuten vor Beginn der Sitzung am Sitzungsort statt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Eiloff

Ausschussvorsitzender


Stand: 15.10.2021: Alle Infos  ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V.