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Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Umwelt
und Ergebnisse

Donnerstag, 10. Juli 2003, 18.00 Uhr, Gasthof Heimkehof in Berghausen
A) Öffentlicher Teil:
1. Bebauungsplan Nr. 117 "Ellenberg", Stadtteil Berghausen - Vorstellung der Ergebnisse Umweltverträglichkeitsstudie - mündl. Vortrag
Das  beauftragte Ingenieurbüro stellte die Ergebnisse anhand von einigen  Kernaussagen den Ausschüssen ; Ausschuss für Planung und Umwelt und Bezirksausschuss Berghausen, Arpe, Bracht sowie interessierten  Zuhörer vor.  Die Untersuchung bezog sich dabei auf mehrere  Anlagenhöhen , z.B. ca. 140 m, 100 m, 83 m und 75 m.
Grundaussage war, dass sämtliche Anlagen gebaut werden können, jedoch dann mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Menschen und Landschaft. Visuelle Ansichtsschnitte aus Richtung Wormbach und aus Richtung Holzgewerbepark Bad Fredeburg sollten die Wirkung verschieden hoher Anlagen verdeutlichen. Hierzu wurde von der UWG die Frage gestellt, warum die Ansicht nicht aus dem Ort Berghausen erfolgte, da gerade hier die Bevölkerung sich besonders betroffen fühle!  Antwort: Am zusätzlichen Aufwand und den damit verbundenen Mehrkosten ist diese Darstellung nicht erfolgt.
Weitere vorgestellte Folien zeigten die Sichtbeziehungen der einzelnen Anlagengrößen aus einem Umkreis bis 10 km Entfernung.  Mind. 21 % der Fläche hat ständig Sichtbeziehung zu den Anlagen,  vor allem dann der naheliegende Kernbereich.
Interessant war zu hören, dass möglicherweise auf dem Gelände Ellenberg bis zu 6 Großanlagen entstehen könnten, bei kleineren Anlagen sich die Anzahl aber nur um eine erhöhen könnte.
Bei allen Anlagen über 75 m aber müssen die Rotoren  durch rote Markierungen gekennzeichnet werden, da der Raum Berghausen in einen Tieffluggebiet liegt.
Weitere Fragen wurden zu Lärmbelästigungen, Schattenwurf usw. gestellt. Durch die Auslieferung des vollständigen Gutachtens an die Stadt mit Weitergabe an die Fraktionen sind die nächsten Schritte abzustimmen. Grundsätzlich wurde vom Ingenieurbüro deutlich gemacht, dass das Gutachten die Politik nicht von der letzten Entscheidung  entbinden könne.
Man kam in den Ausschüssen überein, weitere noch offene Kriterien schnellstmöglich der Verwaltung mitzuteilen, damit diese in die Entscheidungen der nächsten Schritte mit einfließen können.

2. Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 117 "Ellenberg" vom 06.11.2002
-1. Nachtragssatzung: Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 16 Abs. 1 BauGB - Vorlage VI/966 X 1
Die Veränderungssperre wurde um 1 Jahr verlängert


3.  Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung Niederbemdorf vom 10.01.1992 Hier Satzungsbeschluss der 1. Nachtragssatzung - Vorlage VI/927   X1


4.   4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg, Stadtteil Westfeld (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 "Skilanglaufzentrum Westfeld")
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft", "Wald" und "(öffentliche) Grünfläche -Zweckbestimmung: Parkanlage" in "(Sonstiges) Sondergebiet - Zweckbestimmung: Skilanglaufzentrum" gem. § 11 Abs. 1 u. 2 Baunutzungsverordnung und "(Private) Grünfläche - Zweckbestimmung: Sportanlage Skilanglaufzentrum" Hier
- Prüfung und Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Ergebnis der landesplanerischen Anpassung gem. § 2 Abs. 1 Landesplanungsgesetz
- Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch i.V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - Vorlage VI/928


5.  Bebauungsplan Nr. 119 "Skilanglaufzentrum Westfeld", Stadtteil Westfeld (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg im Stadtteil Westfeld)
hier - Prüfung und Auswertung der gem. der §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch - Vorlage VI/943


6.  Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dorlar Hier Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche - Vorlage VI/935
mehrheitlich angenommen


7.  Bebauungsplan Nr. 115 "Auf dem Kampe", Stadtteil Grafschaft, Hier
- Prüfung und Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch mit Beschluss der Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Bauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes - Vorlage VI/942   X2
Planungsausschuss einstimmig


8. Bebauungsplan Nr. 120 "Zur Parmke", Stadtteil Kirchrarbach
- Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch - Vorlage VI/944
Einstimmig angenommen:
Von der UWG wurde darauf verwiesen, dass endlich einmal wieder  die Blockbohlen- /Blockhausbauweise (mit sichtbarer horizontaler Balkenlage)  zugelassen werden soll. Die Begründung,  „Förderung des heimischen Rohstoffes Holz“  wäre für unsere waldreiche Stadt Schmallenberg  nur zu begrüßen  und noch viel stärker zu verfolgen.



9.  5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" im Ortsteil Westernbödefeld
- Prüfung und Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss - Vorlage VI/954   X3


10. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Bad Fredeburg Umwandlung von "Fläche für Wald" in "Gewerbliche Baufläche" im Umfeldbereich der Schiefergrube Magog
- Sachdarstellung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise - Vorlage VI/960   X4
Die UWG hat durchsetzen können, dass im Beschluss das Wort "zustimmend", wie im BZA Bad Fredeburg, herausgenommen wird, und der Hineis etwa, dass im weiteren Verfahren auf die Fläche zur Bebauung Einfluss genommen werden soll. Die vorhandene  Siedlung (Ortsrand Bad Fredeburg) darf nicht durch Schieferabraumhalden beeinträchtigt werden dürfen. Diese Fläche müsse herausgenommen werden, da man nicht einerseits Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beanspruchen kann und zudem noch Beeinträchtigungen in diesem Bereich hervorruft. Über die Heraussnahme dieser Fläche aus dem Plan müsse noch gesprochen werden. Da aber es jetzt nur um Planung ging, war der Vorsitzende der Meinung, man solle im weiteren Verfahren hierüber Entscheidungen treffen. Auch andere Mitglieder des Ausschusses hatten plötzlich gleiche Bedenken! Dem Vorschlag haben alle so dann zugestimmt!



11. Antrag auf Ausweisung eines Wohnmobilstandplatzes im Bereich Skilift Schanze
- Allgemeine Information und Beschluss über die weitere Vorgehensweise - Vorlage VI/971
Vorlage zur Kenntnis genommen!  Eine stadtsgebietsweise Untersuchung  soll diese Thematik aufgreifen. Die   UWG konnte erreichen, dass dafür ein Zeitrahmen von etwa 1 Jahr vorgesehen wurde.

12. Klimaschutzpreis RWEnaturgas 2003 - Vorlage VI/981
Einstimmig angenommen!  UWG sah dennoch eine Konkurrenz zum städtischen Umweltpreis, da  fast die gleichen Bedingungen erfüllt werden müssten.  Aus der geringen Resonanz  der letzten Jahre  würde bei Vergabe von dann zwei Preisen pro Jahr der Umweltpreis der Stadt Schmallenberg auf der Strecke bleiben. Weiterhin sei Obacht gegeben, dass man sich nicht zu sehr in Abhängigkeiten eines Unternehmens begebe.


13. Wasserwirtschaft NRW
hier: Konzept zur naturnahen Entwicklung der Gewässer (Gewässerentwicklungskonzept) - Vorlage VI/984
Mehrheitlich angenommen, bei 1 Gegenstimme. Die UWG begrüßte die Initiative, die nicht mehr allein von der Gewässergüte in Bezug auf Schadstoffe ausgeht sondern auch von dem Erhalt eines guten ökologischen Zustandes der Gewässerstruktur ausgeht. Die  Erarbeitung eines Fließgewässerkonzeptes wird zur Zeit noch aus Mitteln der Abwasserabgabe und über  ein Ökokonto  zu 100 % gefördert. Die UWG  vertrat deshalb die Meinung, so viele Untersuchungen wie möglich frühzeitig durchzuführen, bevor Wasserrahmenrichtlinien der EU zur Pflicht werden.
In diesem Zusammenhang wurde von einer Vertreterin der Stadtverwaltung deutlich gemacht, dass der Umweltatlas der Stadt Schmallenberg  neu überarbeitet wird. Dies wurde von der UWG ebenfalls ausdrücklich begrüßt, da damit in der Stadt Schmallenberg  und im dafür zuständigen Ausschuss  „Planung und Umwelt“ mehr Umweltbewußtsein Eingang findet.  (Anm. der Redaktion: Die Neuaufstellung eines Umweltatlasses war schon im 1994 eine der  Wahlkampfforderungen der UWG!)


14.  Verschiedenes

B. Nichtöffentlicher Teil
1.  Bebauungsplan Nr. 119 "Skilanglaufzentrum Westfeld", Stadtteil Westfeld
Auftragsvergabe Planungsleistungen "Bebauungsplan" und "Landschaftspflegerischer Begleitplan" vom 18.03.2003 - Nachtrag/Auftragserweiterung
Vorlage VI/914   X5


UWG Schmallenberg e.V. ,alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.07.2003, ergänzt am 13. 07. 2003