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- Informationen aus dem Internet
Tagesordnung
des Ausschusses für Planung und Umwelt
Mittwoch, 17. April 2002, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses und Ergebnisse
A) Öffentlicher Teil:
Dieser Pkt wurde in der Beratung vorgezogen:
7. Bebauungsplan Nr. 117 „Ellenberg", Gemarkung Berghausen
(für den Bereich der Konzentrationszone für Windkraftanlagen
„Ellenberg")
hier: Umweltverträglichkeitsprüfung - Information
zum geplanten Leistungsumfang - Vorlage Vl/608 a) - x3
Es
wurde der Beschluss gefasst, dass der Planungsausschuss dem Rat empfiehlt,
bzw. vorschlägt,
-
die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Windvorrangfläche
"Ellenberg" ruhen zu lassen, und
-
die
rechtliche Möglichkeit der Herausnahme dieser Fläche aus dem
Flächennutzungsplan prüfen zu lassen.
Abstimmung:
Zustimmmung, bei zwei Enthaltungen der UWG.
Dabei
wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung
zuzustimmen, nicht weiter verhandelt.
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Ca. 30
Bürgerinnen und Bürger wollten die Entscheidung zu den Windvorrangflächen
im Planungsausschuss verfolgen, und das wurde im Wesentlichen diskutiert:
Herr
Greve (CDU):
Er
erläuterte den Beschluss des Bezirksausschusses Berghausen, Arpe...
die Fläche "Ellenberg" ersatzlos aus dem Flächennutzungsplan
zu streichen. Begründet wurde dies damit, dass die Natur und Landschaft
beeinträchtigt wird und es besser wäre diese nachhaltig zu entwickelt.
Außerdem sollten keine unwirtschaftlichen Maßnahmen geduldet
und subventioniert werden. Die Kulturdenkmäler Kirche Wormbach und
Berghausen würden von den Anlagen überragt, und der Eis- und
Schattenwurf sowie der Lärm sei ein Problem.
In
einer späteren Wortmeldung kam er auf den gestellten Bürgerantrag
zu sprechen, und wollte den gesamten Sachverhalt mit diesem Antrag geklärt
wissen. Und weiter erläuterte er, wenn wir dieses Gebiet nicht wollen
-und dies wäre wohl hier mehrheitlich so- dann mache auch ein Bebauungsplan
und eine Umweltverträglichkeitsprüfung keinen Sinn. Man solle
hier im Plaungsausschuss klar handeln, und dem Rat empfehlen, im Rahmen
des Bürgerantrages zu entscheiden.
Herr
Schütte (UWG)
erläuterte,
dass der Beschluss zur Ausweisung der Fläche im Flächennutzungsplan
einstimmig erfolgt ist, und nicht einfach ohne weitere Untersuchung herausgenommen
werden kann. Hier müsste man die rechtliche Seite, sowie die Interessen
der Windkraft- gegner und -befürworter beachten. Das Ergebniss einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann alle Vor- und Nachteile
aufzeigen. Hier kann nicht einfach subjektiv gehandelt werden.
Außerdem
ist zu prüfen, ob durch die Herausnahme nicht Regressansprüche
geltend gemacht werden können. Auch könne ein "Wildwuchs" von
Windkraftanlagen evtl. nicht vermieden werden, wenn "Ellenberg" gestrichen
und keine weitere Windvorrangfläche ausgewiesen würde.
Herr
Brüggemann von der SPD erklärte, dass er der Verwaltungsvorlage,
die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorschlägt, nicht
zustimmen kann.
Nachdem
Herr
Pröpper als Ausschussvorsitzender die Diskussionsbeiträge
kurz zusammengefasst hatte,
1)
Es besteht Klärungsbedarf, ob die Herausnahme möglich ist
2)
Was geschieht mit dem Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser
Sitzung
3)
Welche Wege führen zu einer "sauberen Beurteilung" der Herausnahme
der Fläche "Ellenberg".
machte
Herr
Franke den Vorschlag, der zu o. a. Beschlussvorschlag führte.
1. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Schmallenberg Änderung von „(privater) Grünfläche
- Zweckbestimmung: Golfplatz" und „Fläche für die Landwirtschaft"
in „Sondergebiet, das der Erholung dient - Zweckbestimmung: Ferienhausgebiet"
gem. § 10 Abs. 1 und 4 Baunutzungsverordnung im Ortsteil Sellinghausen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - Vorlage
Vl/588a) -
Einstimmig
genehmigt. Es wurde diskutiert, dass diese Häuser nicht als Eigentum
verkauft, sondern als Ferienhäuser genutzt werden sollen.
2. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Schmallenberg (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Altenilper Straße")
im Stadtteil Bad Fredeburg: Änderung von „Fläche für die
Landwirtschaft" in „Allgemeines Wohngebiet - Besondere Zweckbestimmung:
Anlagen für ältere Menschen" hier: Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - Vorlage Vl/643 - x1
Einstimmig
genehmigt. Herr
Schütte (UWG) machte den Vorschlag, dass für das Altersheim und
auch für das BG Leisterfeld die Möglichkeit der Wärmeversorgung
vom Kraftwerk in Betracht zu ziehen sei.
3. Bebauungsplan Nr. 106 „Leisterfeld II". Stadtteil
Bad Fredeburg hier: - Prüfung und Auswertung der gem. der §§
2 (2), 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchgeführten frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch - Vorlage Vl/118a)- x1
Einstimmig
genehmigt. Der Vorschlag der Änderung eines Stichweges -so wie im
BZA Bad Fredeburg angesprochen- wurde angenommen.
4. Bebauungsplan Nr. 118 „Altenilper Straße", Stadtteil
Bad Fredeburg (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
im Stadtteil Bad Fredeburg) hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch - Vorlage Vl/644 - x1
5. Bebauungsplan Nr. 116 „Auf dem Stemel", Stadtteil
Bracht
hier: "Prüfung und Auswertung der gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss
über die zugehörige Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung
Nordrhein- Westfalen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
110 „Auf dem Stemel" - Vorlage Vl/568 a) - x2
Wurde
angenommen. Besprochen wurde, dass es hier ums Planungsrecht geht (BG ausweisen),
und die Grundstückseigentumsverhältnisse nicht relevant sind.
6. Bebauungsplan Nr. 112 „Dornseifen". Stadtteil Fleckenberg
hier: - Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
durchgeführten öffentlichen Auslegung - Beschlussfassung über
die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch
- Vorlage Vl/353 b) -
Wurde
angenommen.
8. Verschiedenes
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Bebauungsplan Nr. 117 „Ellenberg", Gemarkung Berghausen
(für den Bereich der Konzentrationszone für Windkraftanlagen
„Ellenberg") hier: Auftragsvergabe Umweltverträglichkeitsprüfung
- Vorlage Vl/608 b) - x3
2. Verschiedenes
UWG
Schmallenberg e.V. ,Angaben ohne Gewähr, Stand: 14.04.2002, ergänzt
am 17.4. 2002 mit den Ergebnissen