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Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Umwelt

Mittwoch, 17. April 2002, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses und Ergebnisse

A) Öffentlicher Teil:

Dieser Pkt wurde in der Beratung vorgezogen:
7. Bebauungsplan Nr. 117 „Ellenberg", Gemarkung Berghausen (für den Bereich der Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Ellenberg")
hier: Umweltverträglichkeitsprüfung - Information zum geplanten Leistungsumfang - Vorlage Vl/608 a) - x3

Es wurde der Beschluss gefasst, dass der Planungsausschuss dem Rat empfiehlt, bzw. vorschlägt,

Abstimmung: Zustimmmung, bei zwei Enthaltungen der UWG.
Dabei wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zuzustimmen, nicht weiter verhandelt.
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Ca. 30 Bürgerinnen und Bürger wollten die Entscheidung zu den Windvorrangflächen im Planungsausschuss verfolgen, und das wurde im Wesentlichen diskutiert:

Herr Greve (CDU):
Er erläuterte den Beschluss des Bezirksausschusses Berghausen, Arpe...  die Fläche "Ellenberg" ersatzlos aus dem Flächennutzungsplan zu streichen. Begründet wurde dies damit, dass die Natur und Landschaft beeinträchtigt wird und es besser wäre diese nachhaltig zu entwickelt. Außerdem sollten keine unwirtschaftlichen Maßnahmen geduldet und subventioniert werden. Die Kulturdenkmäler Kirche Wormbach und Berghausen würden von den Anlagen überragt, und der Eis- und Schattenwurf sowie der Lärm sei ein Problem.
In einer späteren Wortmeldung kam er auf den gestellten Bürgerantrag zu sprechen, und wollte den gesamten Sachverhalt mit diesem Antrag geklärt wissen. Und weiter erläuterte er, wenn wir dieses Gebiet nicht wollen -und dies wäre wohl hier mehrheitlich so- dann mache auch ein Bebauungsplan und eine Umweltverträglichkeitsprüfung keinen Sinn. Man solle hier im Plaungsausschuss klar handeln, und dem Rat empfehlen, im Rahmen des Bürgerantrages zu entscheiden.

Herr Schütte (UWG)
erläuterte, dass der Beschluss zur Ausweisung der Fläche im Flächennutzungsplan einstimmig erfolgt ist, und nicht einfach ohne weitere Untersuchung herausgenommen werden kann. Hier müsste man die rechtliche Seite, sowie die Interessen der Windkraft- gegner und -befürworter beachten. Das Ergebniss einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann alle Vor- und Nachteile aufzeigen. Hier kann nicht einfach subjektiv gehandelt werden.
Außerdem ist zu prüfen, ob durch die Herausnahme nicht Regressansprüche geltend gemacht werden können. Auch könne ein "Wildwuchs" von Windkraftanlagen evtl. nicht vermieden werden, wenn "Ellenberg" gestrichen und keine weitere Windvorrangfläche ausgewiesen würde.

Herr Brüggemann von der SPD erklärte, dass er der Verwaltungsvorlage, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorschlägt, nicht zustimmen kann.

Nachdem Herr Pröpper als Ausschussvorsitzender die Diskussionsbeiträge kurz zusammengefasst hatte,
1) Es besteht Klärungsbedarf, ob die Herausnahme möglich ist
2) Was geschieht mit dem Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser Sitzung
3) Welche Wege führen zu einer "sauberen Beurteilung" der Herausnahme der Fläche "Ellenberg".

machte Herr Franke den Vorschlag, der zu o. a. Beschlussvorschlag führte. 



1. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg Änderung von „(privater) Grünfläche - Zweckbestimmung: Golfplatz" und „Fläche für die Landwirtschaft" in „Sondergebiet, das der Erholung dient - Zweckbestimmung: Ferienhausgebiet" gem. § 10 Abs. 1 und 4 Baunutzungsverordnung im Ortsteil Sellinghausen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - Vorlage Vl/588a) -

Einstimmig genehmigt. Es wurde diskutiert, dass diese Häuser nicht als Eigentum verkauft, sondern als Ferienhäuser genutzt werden sollen.



2. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Altenilper Straße") im Stadtteil Bad Fredeburg: Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft" in „Allgemeines Wohngebiet - Besondere Zweckbestimmung: Anlagen für ältere Menschen" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - Vorlage Vl/643 - x1

Einstimmig genehmigt. Herr Schütte (UWG) machte den Vorschlag, dass für das Altersheim und auch für das BG Leisterfeld die Möglichkeit der Wärmeversorgung vom Kraftwerk in Betracht zu ziehen sei.



3. Bebauungsplan Nr. 106 „Leisterfeld II". Stadtteil Bad Fredeburg hier: - Prüfung und Auswertung der gem. der §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch - Vorlage Vl/118a)- x1

Einstimmig genehmigt. Der Vorschlag der Änderung eines Stichweges -so wie im BZA Bad Fredeburg angesprochen- wurde angenommen.



4. Bebauungsplan Nr. 118 „Altenilper Straße", Stadtteil Bad Fredeburg (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg im Stadtteil Bad Fredeburg) hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - Vorlage Vl/644 - x1


5. Bebauungsplan Nr. 116 „Auf dem Stemel", Stadtteil Bracht
hier: "Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss über die zugehörige Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86 Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 110 „Auf dem Stemel"   - Vorlage Vl/568 a) - x2

Wurde angenommen. Besprochen wurde, dass es hier ums Planungsrecht geht (BG ausweisen), und die Grundstückseigentumsverhältnisse nicht relevant sind.



6. Bebauungsplan Nr. 112 „Dornseifen". Stadtteil Fleckenberg hier: - Prüfung und Auswertung der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführten öffentlichen Auslegung - Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch - Vorlage Vl/353 b) -
Wurde angenommen.


8. Verschiedenes
 

B) Nichtöffentlicher Teil
1. Bebauungsplan Nr. 117 „Ellenberg", Gemarkung Berghausen (für den Bereich der Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Ellenberg") hier: Auftragsvergabe Umweltverträglichkeitsprüfung - Vorlage Vl/608 b) - x3
2. Verschiedenes


UWG Schmallenberg e.V. ,Angaben ohne Gewähr, Stand: 14.04.2002, ergänzt am 17.4. 2002 mit den Ergebnissen