Zur
Vorgeschichte:
Ca.
330 Bürger aus Holthausen hatten vor ca. einem Jahr der Stadtverwaltung
einen Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung in Holthausen vorgelegt.
Ziel war es, in Teilbereichen, neben der festgelegten Schieferdeckung auch
anthrazitfarbene Dachpfannen zuzulassen.
Im heutigen Planungsausschuss wurde eine Ortsbildanalyse durch das Westf. Amt für Landschafts- und Baukultur vorgestellt, die u. E. die bestehende Satzung noch restriktiver gestalten könnte. Diesem kann sich die UWG nicht anschließen. Die UWG ist der Meinung, dass die Schieferdeckung nur in einem kleinen noch festzulegenden Kernbereich von Holthausen erforderlich ist.
Günter
Schütte (UWG) forderte für die vier betroffenen Bauherren eine
möglichst schnelle Entscheidung, und stellte folgenden Antrag:
1.
Den Anträgen der Bauherren an den Straßen "Zur Schiefergrube"
und "Mittelstraße" auf Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachpfannen/steinen
ist stattzugeben.
2.
Die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 ("Unter der Schützenhalle"
vom 25. 8. 1999) ist dahingehend zu ändern, dass im § 4, Absatz
3, (Dachgestaltung) ein Zusatz "oder in anthrazitfarbenen Dachsteinen"
ergänzt wird.
Abstimmung: Nur 2 UWG-Vertreter und 2 CDU-Vertreter stimmten zu. Damit war der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Beschlossen wurde der Verwaltungsvorschlag, der die Ausarbeitung einer "Gesamt-Gestaltungssatzung Holthausen" unter Beteiligung des Westfälischen Amtes für Landschafts- und Baukultur und einer anschließenden Bürgerinformation in Holthausen vorschlägt.
Das
bedeutet die Verzögerung mind. bis zur Ratssitzung am 12. Sept. 2002.
Schieferdeckung oder anthrazitfarbene Pfannendeckung, diese Entscheidung
kann den Bauherrn hoffentlich dann mitgeteilt werden.
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Sicherlich
konnte man für den insgesamt sehr schönen Ort Holthausen keine
bessere "Expertise" verfassen lassen. Aber Bürgermeister und Verwaltung
sollten auch Meinungen von Bürgern (hier 330 Unterschriften), vor
allem zeitnah, mit in Ihre Entscheidung einfließen lassen. Restriktive
Forderungen der einen Seite mit einem durchaus erstrebenswerten Ziel der
Ortsbilderhaltung für Holthausen sollte jedoch auch mit dem Gesichtpunkt
"wirklich ausgleichende Zuschüsse" verknüpft werden dürfen.
3. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Schmallenberg
Änderung von „(privater) Grünfläche -
Zweckbestimmung: Golfplatz" und „Fläche für die Landwirtschaft"
in „Sondergebiet, das der Erholung dient - Zweckbestimmung: Ferienhausgebiet"
gem. § 10 Abs. 1 und 4 Baunutzungsverordnung im Ortsteil Sel-linghausen
hier: - Prüfung und Auswertung der gem.
§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten
frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Sachstandsbericht zur landesplanerischen Anfrage
gem. § 20 Abs. 1 LPIG
- Beschlussfassung über die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Vorlage VI/588 b)
4. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Schmallenberg (im Parallel verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Altenilper Straße") im Stadtteil
Bad Fredeburg:
Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft"
in „Allgemeines Wohngebiet - Besondere Zweckbestimmung: Anlagen für
ältere Menschen" hier: - Prüfung und Auswertung der gem. §§
2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB - Vorlage VI/643 a) x1
5. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Schmallenberg (im Parallelver-gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Skilanglaufzentrum Westfeld")
im Stadtteil Westfeld:
Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft",
„Wald" und „(Öffentliche) Grünfläche - Zweckbestimmung:
Parkanlage" in „(Sonstiges) Sondergebiet - Zweckbestimmung: Skilanglaufzentrum"
gem. § 11 Abs. 1 und 2 Baunutzungsverordnung hier: - Bekanntgabe
der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. BauGB abgegebenen
Stellungnahmen
- Sachstandsmitteilung zur landesplanerischen Anfrage
gem. § 20 Abs. LPIG
- Weitere Vorgehensweise - Vorlage VI/648 a)
6. 5. Änderung des Flächennutzungplanes
der Stadt Schmallenberg: Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft"
in „Wohnbaufläche" im Stadtteil
Westernbödefeld
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage VI/716 x2
7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Campingplatz", Stadtteil Osterwald, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Nr. 2 BauBG i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage VI/722 x2
8. Bebauungsplan Nr. 106 „Leisterfeld
II", Stadtteil Bad Fredeburg
hier: - Prüfung und Auswertung der gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss
über die zugehörige Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86
Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
106 „Leisterfeld II"
Vorlage VI/118 c) x1
9. Bebauungsplan Nr. 108 "Unterm Dillenberg",
Stadtteil Wormbach
hier: - Prüfung und Auswertung
der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss
über die zugehörige Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86
Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
108 „Unterm Dillenberg"
Vorlage VI/120 b) x3
10. Bebauungsplan Nr. 109 "Am Grüneberg", Stadtteil
Selkentrop
hier: - Prüfung und Auswertung
der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss
über die zugehörige Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86
Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
109 „Am Grüneberg"
Vorlage VI/183 b) x3
11. Bebauungsplan Nr. 112 "Dornseifen", Stadtteil Fleckenberg
hier: - Prüfung und Auswertung
der gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführten
erneuten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss
über die zugehörige Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86
Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
112 „Dornseifen"
Vorlage VI/353 c)
12. Bebauungsplan Nr. 116 "Auf dem Stemel", Stadtteil
Bracht
hier: - Prüfung und Auswertung
der gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 BauGB durchgeführten
erneuten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
über den planungsrechtlichen Teil des Bebauungsplanes sowie Beschluss
über die zugehörige Begründung
- Erlass einer Gestaltungssatzung gem. § 86
Landesbauordnung NW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
116 „Auf dem Stemel"
Vorlage VI/568 c)
13. Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich der Ortschaft Westernbödefeld - Vorlage VI/571 a) x2
14. Verschiedenes
B) Nichtöffentlicher Teil:
1) Verschiedenes