www.uwg-schmallenberg.de - Informationen aus dem Internet

Informationen zu den geplanten Windkraftanlagen am "Ellenberg"

17.05.2003 Sitzung Planungsausschuss
Auf der Tagesordnung steht der BPlan 117 "Ellenberg" mit der Prüfung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren und die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung.
Beschlossen wird mit 9:1 Stimmen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 117 "Ellenberg".
Vorgesehen sind 6 Windkraftanlagen mit einer max. Höhe von 75 m. Wird kein BPlan beschossen, können Windkraftanlagen ohne Höhenbegrenzung errichtert werden, sagte Bürgermeister B. Halbe:  Das wird im Ausschuss besprochen...

24.07.2003 Ratssitzung
Da das Gutachten noch nicht vollständig vorlag wurde die Veränderungssperre, wie im Planungsausschuss beschlossen, verlängert bis Ende Sept. 2004. 

13.07.2003 Ausschuss für Planung und Umwelt am 10. Juli 2003
Das Umweltverträglichkeitsgutachten wurde vorgestellt und die Veränderungssperre "Am Ellenberg" für ein weiteres Jahr bis zum Herbst 2004 verlängert. 
Das beauftragte Ingenieurbüro stellte die Ergebnisse anhand von einigen  Kernaussagen vor. Die Untersuchung bezog sich dabei auf mehrere  Anlagenhöhen , z.B. ca. 140 m, 100 m, 83 m und 75 m.
Grundaussage war, dass sämtliche Anlagen gebaut werden können, jedoch dann mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Menschen und Landschaft. Visuelle Ansichtsschnitte aus Richtung Wormbach und aus Richtung Holzgewerbepark Bad Fredeburg sollten die Wirkung verschieden hoher Anlagen verdeutlichen. Hierzu wurde von der UWG die Frage gestellt, warum die Ansicht nicht aus dem Ort Berghausen erfolgte, da gerade hier die Bevölkerung sich besonders betroffen fühle!  Antwort: Am zusätzlichen Aufwand und den damit verbundenen Mehrkosten ist diese Darstellung nicht erfolgt. 
Weitere vorgestellte Folien zeigten die Sichtbeziehungen der einzelnen Anlagengrößen aus einem Umkreis bis 10 km Entfernung.  Mind. 21 % der Fläche hat ständig Sichtbeziehung zu den Anlagen,  vor allem dann der naheliegende Kernbereich.
Interessant war zu hören, dass möglicherweise auf dem Gelände Ellenberg bis zu 6 Großanlagen entstehen könnten, bei kleineren Anlagen sich die Anzahl aber nur um eine erhöhen könnte.
Bei allen Anlagen über 75 m aber müssen die Rotoren  durch rote Markierungen gekennzeichnet werden, da der Raum Berghausen in einen Tieffluggebiet liegt. 
Weitere Fragen wurden zu Lärmbelästigungen, Schattenwurf usw. gestellt. Durch die Auslieferung des vollständigen Gutachtens an die Stadt mit Weitergabe an die Fraktionen sind die nächsten Schritte abzustimmen. Grundsätzlich wurde vom Ingenieurbüro deutlich gemacht, dass das Gutachten die Politik nicht von der letzten Entscheidung  entbinden könne.
Man kam in den Ausschüssen überein, weitere noch offene Kriterien schnellstmöglich der Verwaltung mitzuteilen, damit diese in die Entscheidungen der nächsten Schritte mit einfließen können.

10.10.2002 Ausschüsse tagten zum Thema Windkraft am 9. Okt. 2002
Endlich tut sich etwas von Seiten der Stadt - nach einem Jahr Stillstand ist nun ein Umweltverträglichkeitsgutachten beauftragt worden. Dieses war von der UWG schon lange eingefordert worden. Gleichzeitig wird durch eine Veränderungssperre eine evtl. Baugenehmigung bis Herbst 2003 hinausgeschoben. Mehr aus der Planungsausschusssitzung...

09.07.2002
Das Oberlandesgericht Münster bestätigt die Möglichkeit der Aufstellung eines B-Planes durch die Stadt:
Dazu veröffentlichen wir die sehr gute Stellungnahme der Westfälischen Rundschau:

Bauanträge vertagt: OVG gibt Stadt Recht
Berghausen/Münster. (rsr) Schmallenbergs Bürgermeister Bernhard Halbe zeigte sich zufrieden: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Standpunkt der Stadt im Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Windrädern am Ellenberg bei Berghausen - jedenfalls vorerst - bestätigt.
Bei der gestern veröffentlichten Entscheidung ging es noch nicht um die Frage, ob und - wenn ja - welche Windräder am Ellenberg tatsächlich gebaut werden dürfen. Vor Gericht gezogen waren die potenziellen Bauherren vielmehr, weil die Stadt mit der Begründung, einen neuen Bebauungsplan mit einer Obergrenze für 100 Meter hohe Windräder aufstellen zu wollen, die Entscheidung über den Bauantrag erst einmal zurückgestellt hatte. Im Eilverfahren entschieden die Münsteraner Richter nun, dass diese Entscheidung der Stadt rechtens war.
Sie sprachen von einem "legitimen Planungsziel", die Größe der Anlagen vor dem Hintergrund des Landschaftsbildes zu regeln. Die Stadt wolle damit auf die gestiegene Sensibilisierung der Bürger für den "mit der noch ständig zunehmenden Größe der Anlagen auch dramatisch ansteigenden Eingriff in das Landschaftsbild reagieren". Der Bauantrag war für Windräder mit einer Höhe von 140 Metern gestellt worden. Hinzu kämen Maßnahmen zum Schutz des Luftverkehrs, "die die optische Wirkung der Anlagen im Landschaftsbild, zumal einer Mittelgebirgslandschaft mit beachtlicher Erholungsfunktion, nachteilig verstärkten".
Halbe begrüßte es gegenüber der WR, dass das Gericht "insbesondere dem Landschaftsbild und dem Landschaftsschutz einen so hohen Stellenwert in Erholungsregionen einräumt". Er zeigte sich "ganz sicher", mindestens eine Höhenbegrenzung für Windräder am Ellenberg durchsetzen zu können. Nach wie vor offen sei es, ob es gelingen könne, das Windvorranggebiet bei Berghausen komplett streichen zu können.
Die Stadt müsse bei der Aufstellung des Bebauungsplanes allerdings prüfen, ob mit einer Höhenbegrenzung der Sinn einer Konzentrationszone für Windräder am Ellenberg faktisch unterlaufen werde, gaben die Richter der Stadt mit auf den Weg. Eine Verpflichtung der Stadt, einen möglichst optimalen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sicherzustellen, gebe es aber nicht.
Westfälische Rundschau vom 8.7.2002


22.05.2002
Fernsehen West 3: Die Lokalzeit berichtet um 19.45 Uhr
Schlechte Aussichten für Windkraftgegner in Nepthen, dort wurden 4 große Windkraftanlagen beantragt: Wenn die Windkraftzone zurückgenommen wird, hat der Windkraftbetreiber Anspruch auf Entschädigung, und es können weitere Windkraftanlagen im ganzen Stadtgebiet beantragt werden.

Hinweis: Dieser Fall ist ähnlich dem am "Ellenberg" . In Netphen sagt die Stadtverwaltung wie der Sachstand ist.
Man darf auf Schmallenberg gespannt sein: Acht Monate ist es her, dass Fam. Köhne die Windkrafträder in einem dafür vorgesehenen Gebiet beantragt hat. Die Stadt Schmallenberg hat vom Planungsausschuss den klaren Auftrag zur Klärung der Angelegenheit!


30.04.2002
Neuer Windkrafterlass des Bauministers Vesper gilt ab sofort (Quelle: Ministerium für Städtebau und Wohnen).
Die Zusammenfassung mit den wichtigsten Änderungen als pdf-Datei (10 kB)...
Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass - WEAErl.-)
35 Seiten als pdf-Datei (160 kB)...
(Quelle: Ministerium für Städtebau und Wohnen).

30.04.2002
Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg abgelehnt.
Wie wir heute von Seiten der Bürgerinitiative Gegenwind Schmallenberg erfahren haben, ist die unten erläuterte Klage von Herrn Köhne beim Verwaltungsgericht abelehnt worden. Weiteres später... 

26.04.2002
Tobias Köhne will die Verzögerungen bei der Baugenehmigung für seine beantragen Windkrafträder nicht länger hinnehmen. Mit Schreiben vom 22. März hat er über seinen Rechtsanwalt gegen den Bürgermeister der Stadt Schmallenberg wegen des baurechtlichen Zurückstellungsbescheides geklagt. Dieses Verfahren läuft z. Zt. beim Verwaltungsgericht Arnsberg.

Wie kam es dazu?
Herr Köhne aus Berghausen hat die Errichtung von zwei WKA am 1. Okt. 2001 für ein dafür ausgewiesenes Gebiet (Ellenberg) im Flächennutzungsplan beantragt. Eine Genehmigung wurde bisher nicht erteilt, sondern Bürgermeister B. Halbe hat mit der Thematisierung am 18.12.2001 den Antrag für die WKA in den Rat gebracht. Kurz zuvor wurde das Thema im Planungsausschuss besprochen. 
Der Rat hat am 18.12. beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, und der Bauantrag wurde mit Schreiben vom 20.12.2001 abgewiesen (Zurückstellungsbescheid).
Am 18.1.2002 legte Herr Köhne gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Mit Datum vom 29.1.2002 hat die Stadtverwaltung die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides veranlasst.

Dagegen wendet sich nun der Antrag von Herrn Köhne beim Verwaltungsgericht Arnsberg.
Der Antrag ist zulässig und wird ausführlich mit mehreren Punkten durch ein Rechtsanwaltsbüro begründet. Er soll bezwecken, dass der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die WKA von der Baugenehmigungsbehörde weiter zu bearbeiten ist.

Inzwischen hat am 20. März der Planungsausschuss folgenden Beschluss gefasst, und empfiehlt dem Rat,
 - die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Windvorrangfläche "Ellenberg" ruhen zu lassen,
 - und die rechtliche Möglichkeit der Herausnahme dieser Fläche aus dem Flächennutzungsplan prüfen zu lassen.
Das wurde im Planungsausschuss gesagt...

Alle Vor- und Nachteile müssen aufzeigt werden. Vielen Ausschuss- und Ratsmitgliedern sollte bewusst sein, dass durch die Herausnahme evtl. Regressansprüche geltend gemacht, und ein "Wildwuchs" von Windkraftanlagen dann evtl. nicht mehr vermieden werden kann.
Ob inzwischen die Fronden so verhärtet sind, dass eine gütliche Einigung mit dem Anlagenbetreiber, Herr Köhne, nicht mehr möglich ist, wird sich zeigen. Man darf jetzt auch darauf gespannt sein, was das Gericht bestimmt. Noch gibt es kein Urteil. Weitere Infos, auch von den geplanten WKA-Anlagen lesen Sie unten.


15.04.2002
Herausnahme der Konzentrationsfläche "Ellenberg" aus dem Flächennutzungsplan (FNP)
Dies beantragten jetzt gem. § 24 Gemeindeordnung (Bürgerantrag) die Herren Franz Josef Voss, Paul Spieckhoff, Norbert Schauerte und Hans-Georg Schauerte aus Berghausen im Namen der Bürgerinitiative "Gegenwind -Schmallenberg". Diese wurde bereits im Bezirksausschuss Berghausen behandelt und dort befürwortet. Begründet ist der Antrag damit, dass 
  • es bereits ein Windvorranggebiet gibt,
  • die intakte Natur empfindlich gestört wird,
  • gastronomische Betrieb in ihrer Existenz bedroht und 
  • erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnqualität in den Orten Ebbinghof und Berghausen entständen.
Wie könnte das Verfahren weitergehen?
  •  Beratung in den Fraktionen
  •  Planungsausschuss / Haupt- und Finanzausschuss
  •  Rat
In diesen Gremien sollten folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Folgen wird eine Herausnahme aus dem FNP haben ? 
- Ist die Stadt regresspflichtig?
- Wird die Stadt Schmallenberg durch die Herausnahme der Flächen zu einem Freiraum für Windkraftanlagen?
- Welche Flächen werden neu in den Flächennutzungsplan aufgenommen?

24.03.2002
Das Schallgutachten und das Schattenwurfgutachten liegen beim Betreiber vor
Wie wir vom zukünftigen Betreiber erfahren haben, liegen beide Gutachten vor und werden in Kürze auch veröffentlicht. Die Aussagen in den Gutachten sind absolut zufriedenstellend. Damit stände dem Bau der Anlagen nichts mehr im Wege. Der Betreiber bietet sogar an, die Gutachten bei Ihm jederzeit einsehbar bereitzuhalten.
24.03.2002
Ausschuss für Planung und Umwelt am 18. März 2002
Der Tagesordnungspunkt ... Umweltverträglichkeitsprüfung - Information zum geplanten Leistungsumfang... wurde abgesetzt. Das Umweltverträglichkeitsgutachten ist deshalb nicht beauftragt und die Entscheidung schon wieder verschoben. Wir können nur vermuten, dass die Angelegenheit nicht zeitnah entschieden werden soll.

11.03.2002
Die Fläche am "Ellenberg" ist für Windkraftanlagen (WKA) ohne Beschränkung ausgewiesen. Mit einem Umweltvertäglichkeitsgutachten soll nun geprüft werden, ob WKA am Standort "Ellenberg" für die Bevölkerung und die Umwelt zulässig sind. Für die CDU sind Größenordnungen bis 60 m Höhe vertretbar. Anstatt zwei großer WKA am Ellenberg könnte es dann ganz viele kleine Anlagen geben, etwa so ??? 
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Oder es bleibt ein Gebiet, dass nicht für WKA geeignet ist. - Aber dann werden automatisch an anderen Standorten im Stadtgebiet große WKA als vorrangig betrachtet, und dann nicht mehr zu verhindern.
Man sieht auf welchem schmalen Grad sich die Stadtverwaltung/CDU befindet.

(Das Foto entstand während eines Aufenthaltes in Kalifornien, USA)
 

11.03.2002
Leserbrief der UWG Schmallenberg e.V.
Die UWG hat sich immer für die Nutzung der Windkraft auch in unserer heimischer Region ausgesprochen, allerdings auf bestgeeigneten Standorten und ohne Beeinträchtigungen für die Menschen.
Die jetzt in der Stadt Schmallenberg ausgewiesenen Standorte für Windräder in Ebbinghof und Berghausen hat die UWG nie als optimal angesehen sondern vielmehr als Alibistandorte bezeichnet, zumal vorher viele bessere Flächen (neun) aus verschiedensten Gründen durch das Auswahlraster fielen, unter anderem aber deshalb, weil Windkraft verhindert werden sollte.
Jetzt ist das bisher nur halbherzige Eintreten der anderen Parteien für die Windkraft in Schmallenberg von den Realitäten eingeholt worden.
Die Erzeugung von Strom aus Windkraft erfüllt aber genau wie das Holzheizkraftwerk in Bad Fredeburg einen Beitrag zur Nutzung regenerativer Ressourcen mit Blick auf die Zukunft. 
Nachdem der erste Bauantrag für Berghausen vorliegt, zeigt sich, dass weitergehende Untersuchungen im Bezug auf die Umweltverträglichkeit notwendig sind.
Erst wenn alle gesetzgeberischen Auflagen erfüllt sind und Beeinträchtigungen der Bevölkerung in Berghausen und Ebbinghof tatsächlich ausgeschlossen werden können, werden wir unsere Entscheidung zu diesen Anlagen an diesem Standort treffen. Dann dürften Fragen zur Größe oder Anzahl der Windräder, die viel mit subjektiver Betrachtung zusammenhängen lösbar sein.
Die Vorwürfe der CDU gegen die UWG, dass sich diese ohne „Wenn und Aber“ im Stadtrat für die Windkraft eingesetzt habe, gehen damit an der Sache vorbei, denn es sind bisher in dieser Frage zu diesem Standort von der UWG noch keine Entscheidungen getroffen worden.

Bericht aus der Westfalenpost vom 7.3.2002
Große Koalition gegen die Windkraftanlagen
CDU und SPD lehnen die Errichtung am Ellenberg bei Berghausen ab
BERGHAUSEN. (aho)Im Streit um die geplanten Windkraftanlagen am Ellenberg haben die CDU- und die SPD-Fraktion endgültig ihre Positionen bezogen: Sie lehnen die Windräder ab.
Als „völlig überdimensioniert" bezeichnet die CDU-Fraktion die Planung der Windräder. „Sie gehen weit über die Vorstellung hinaus, die wir Mitte der 90er-Jahre von solchen Anlagen hatten", erklärte Ludwig Poggel. Höher als 60 Meter seien solche Anlagen damals nicht gewesen. „Das sind Größenordnungen, die verkraftbar sind", so Poggel.
Entschieden dagegen
Er betonte, dass die CDU die Windkraft nicht generell ablehne, allerdings sei diese Art der Energiegewinnung nur bedingt im Sauerland zu nutzen: „Standorte im Mittelgebirge sind aus wirtschaftlicher und landschaftsplanerischen Gründen für die Windkraft nur eingeschränkt geeignet." Die Mitglieder der CDU sprachen sich entschieden gegen die vier geplanten Windräder in einer Höhe von 140 Metern, bzw. gegen die neun 100 Meter hohen Räder aus.
Auch die Mitglieder der SPD-Fraktion stehen einstimmig hinter ihrem Entschluss, den Antrag „im Interesse der Bewohner von Berghausen, aber auch des gesamten Schmallenberger Sauerlandes und des Tourismus" abzulehnen. Dazu Fraktionschef Friedrich Carmesin: „Brauchen wir denn überhaupt zwei Windkonzentrationsflächen? Wir sind der Meinung, dass die Stadt das noch einmal überdenken muss." Dazu habe sich die Verwaltung allerdings noch nicht geäußert, so Carmesin. Das Landschaftsbild und damit auch das Heimatgefühl der Bevölkerung werde durch den Bau der Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt, heißt es in der Mitteilung. Zudem stünden die Räder zu nah am Ortsrand von Berghausen: „Bei einer Distanz von 550 Metern sind relativ hohe Belastungen der Bevölkerung durch Lärm, Schattenwurf und im Extremfall auch durch Eiswurf zu erwarten."
UWG noch offen
Unklar in ihrer Position ist sich noch die UWG: „Vor einer endgültigen Entscheidung wollen wir zuerst noch unsere Mitglieder befragen", erklärte Fraktionsvorsitzender Herbert Berls. Generell sei die UWG nicht gegen Windkraft, sollte auf dem Ellenberg also gebaut werden, spräche sich die UWG notgedrungen für die großen Anlagen aus. „Lieber wäre es allerdings auch uns, wenn die Räder dort nicht hinkommen",  sagte Berls.


20.1.2002.
Allgemeines:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Schmallenberg ist erst kürzlich neu aufgestellt und vom Rat einstimmig beschlossen worden. Dabei wurde das Gebiet um den Ellenberg als Standort für Windenergieanlagen festgelegt. Das Gebiet ist so groß, dass entweder ca. 4 große oder bis zu ca. 10 kleinere Anlagen Platz hätten. Eine Beschränkung in der Anzahl und Höhe der WKA ist nicht gemacht. Jede Beantragung von WKA ist damit möglich und genehmigungsfähig. Der Rat muss dazu nicht befragt werden. Die Baugenehmigung wäre Verwaltungssache.
Anmerkung: Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes war die Ausweisung mind. einer Fläche erforderlich und auch gewollt, denn sonst war nicht auszuschließen, dass die Errichtung von WKA an verschiedenen anderen Standorten nicht verhindert werden kann, und damit ein "Wildwuchs" im gesamten Stadtgebiet entsteht.


Derzeitiger Stand:
Herr Köhne aus Berghausen hat die Errichtung von zwei WKA am 1. Okt. 2001 beantragt. Diese wurden bisher nicht genehmigt. Bürgermeister B. Halbe hat mit der Thematisierung am 18.12.2001 den Antrag für die WKA nun in den Rat gebracht. Kurz zuvor wurde das Thema WKA im Planungsausschuss besprochen. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde der UWG dies bekannt.

Das hat der Rat am 18.12. besprochen...

Der Rat hat beschlossen einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit sind Einschränkungen für die Errichtung der WKA nicht mehr auszuschließen. Im Gespräch ist die Höhenbegrenzung auf max. 100 m.
Diese neue Situation wird in den kommenden Wochen in den Fraktionen der CDU, SPD und UWG besprochen.



Das ist vorgesehen:
  • Zwei WKA der 2-MW-Klasse (zwei weitere Anlagen sind möglich)
  • Firma Vestas, optimiert für Schwachwindverhältnisse.
  • Nabenhöhe ca. 100 m, Gesamthöhe ca. 140 m (mit Flügel)
  • Rotordurchmesser 80 m
  • Die Flugsicherung muss wegen des Flugplatzes in Wormbach beteiligt werden
  • Rotorendrehung 9 bis 19 U/min
  • Das Windgutachten sagt 5,7m/s in 100 m Höhe aus

Mehr Informationen zu den Anlagen erfahren Sie unter
www.vestas.de/indexwelcome_de_prod.htm

Download des Anlagenprospektes (pdf-Datei ca. 350kB)



Die Landschaftsaufnahmen (Fotomontagen) sind mit freundl. Genehmigung von T. Köhne veröffentlicht
Für Großbild bitte anklicken
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Darstellung von max. 4 Anlagen auf dem im FNP vorgesehenen Gebiet
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Bitte anklicken, im Vergleich sehen Sie am linken Bildrand auch die bisherigigen WKA bei Ebbinghof. (Sicht von Bad Fredeburg aus).
Fotomontage: Ursprung Architekturbüro Schmidt



Vergleichen Sie 4 WKA mit dem Bau von 9 WKA auf dem rechten Foto am gleichen Standort.
Fotomontage: Ursprung Architekturbüro Schmidt

Fotomontage: Ursprung Architekturbüro Schmidt

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Foto bitte anklicken, Ansicht von Bad Fredeburg aus (rechts ist das Kraftwerk geplant)
Auf diesem Bild sind 9 Windräder eingezeichnet, beantragt sind zur Zeit nur 2 Anlagen (Endausbau insgesamt 4 WKA). Im Vergleich mit dem Foto oben ist deutlich zu erkennen, das die Variante mit 9 Anlagen die schlechtere Alternative ist. 
 
 
 

Stellungnahme
Am 1. Oktober 2001 haben wir auf der im Flächennutzungsplan ohne Höhenbegrenzung ausgewiesenen Windvorrangfläche in Schmallenberg-Berghausen zwei Windkraftanlagen ( WKA’s) mit einer Nabenhöhe von jeweils 100m beantragt.
Ein wirtschaftlicher Betrieb von Windkraftanlagen ist in Berghausen wegen schwachen Windverhältnissen nur bei einer hohen Nabenhöhe möglich, denn die Windgeschwindigkeit steigt mit jedem Höhenmeter an (siehe Windgutachten).
Die Windvorrangsfläche befindet sich in einer Tallage mit relativ schlechten Windverhältnissen . Laut Windgutachten ist hier die Windgeschwindigkeit mit 5,7 m/s in einer Höhe von 100 m nur bedingt ausreichend. Der Bundes verband Windenergie empfiehlt den Bau einer WKA erst ab 6 m/s. Ein Bau bei 5,7 m/s ist auf der Windvorrangsfläche in Berghausen nur möglich, da die beantragten Windkraftanlagen auch bei schwachem Wind leistungsstark sind.
Sind die Voraussetzungen bezüglich der Höhe und der installierten Leistung nicht gegeben, werden die Kosten für den Netzanschluss und für die Anlagen im Verhältnis zum Ertrag zu hoch. Aus Kostengründen ist eine hohe Gesamtmegawattleistung unerlässlich. Da der Strom voraussichtlich in Schmallenberg eingespeist werden muss kostet allein der Netzanschluss ca. € 350 000.
Laut § 35 des Baugesetzbuchs musste bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes darauf geachtet werden, dass es sich um eine Positivausweisung handelt, d. h. dass ein wirtschaftlicher Betrieb von WKA's auf den Windvorrangsflächen möglich sein muss.
Wir haben daher bewusst Anlagen beantragt, die eine Nabenhöhe von 100 m und eine Leistung von 2 MW haben, da so schon 4 WKA's einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Für den Bau kleinerer Anlagen mit einer Nabenhöhe von 78 m (Gesamthöhe 100 m) und mit einer wesentlich geringeren Wirtschaftlichkeit, würden dafür 9 Windkraftanlagen benötigt. 9 Anlagen wären baurechtlich ebenfalls unbedenklich.
Die kleineren Anlagen stellen eine stärkere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar und wirken durch ihre schnell drehenden Rotoren sehr unruhig.
Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns deshalb für die größeren Anlagen entschieden.

Ursprung: Mit freundlicher Genehmigung aus "Mappe Köhne"
 



Pro und Kontra Höhenbegrenzung:

Gegenüberstellung von Windkraftanlagen in Schmallenberg - Berghausen


Ohne Höhenbegrenzung Mit Höhenbegrenzung auf 100m
Nur 4 Anlagen auf der gesamten Fläche 9 Anlagen auf der gesamten Fläche
Langsame Drehung der Rotoren
9 bis 19 U/min
Schnelle Drehung der Rotoren
18 bis 38 U/min
8 MW Leistung ca. 7 MW Leistung
geringere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds größere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
Nabenhöhe 100m Windgeschwindigkeit 5,7 m/s Nabenhöhe 78m Windgeschwindigkeit 5,3 m/s
Leiser, da nur 4 Anlagen Mehr Lärmentwicklung, da 9 Anlagen
Kennzeichnung/Befeuerung Pflicht (Wegen der Höhe) Kennzeichnung/Befeuerung Pflicht (wegen Nähe zum Flugplatz Rennefeld)
Sicher wirtschaftlich bedingt wirtschaftlich

Diese Darstellung verdeutlicht, dass eine Höhenbegrenzung auf der Windvorrangsfläche in Schmallenberg- Berghausen mehr Nachteile als Vorteile bringt.
Wenn sich Windvorrangsflächen auf Bergkuppen oder Hochplateaus befinden stellt eine Höhenbegrenzung sicherlich kein so großes Problem dar.
Beide Varianten, die in Berghausen möglich sind, kann man nicht verstecken und es sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Menge der Anlagen und die Drehgeschwindigkeit nicht zu unnötig großen Beeinträchtigungen kommt.
 

Szenario in zwei Jahren

Fährt man demnächst mit dem Auto von Dorlar kommend Richtung Bad Fredeburg, wird man rechts auf der Höhe zuerst die Windkraftanlagen (WKA), und dann links die "Rauchfahne" des Biomassekraftwerkes sehen können - und dann auf der Bundesstraße B511 mittendurch ins Schmallenberger Land am Kraftwerk vorbeifahren. In diesem Moment sind die WKA vergessen, denn nun bleibt der mächtige "Klotz" des Kraftwerkes in Erinnerung.
Der umweltschonenden Energiegewinnung mit WKA sollte man positiv gegenüberstehen. Sie gehört schon heute in vielen Gebieten zum Landschaftsbild und stören nicht. Sie zeigen keine "Rauch - oder Wasserdampffahne", und belasten auch nicht unsere Straßen mit täglich bis zu 100 LKW-Bewegungen. Die moderen großen WKA über 1 MW Leistung sind erheblich leiser als kleinere Anlagen, aber man muss hoch hinaus um auch Erträge zu erwirtschaften!
Das Windkraftgebiet am Ellenberg ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen - die Stadt tut nicht gut daran jetzt in einem Bebauungsplan alles stark zu reglementieren.

Fremdenverkehr
Kraftwerk und WKA

Was ist für den Fremdenverkehr gut und was nicht? Immer wieder wird dies diskutiert und immer wieder hört man verschiedene Meinungen. Wir werden es wohl nie erfahren, wenn beide Großanlagen errichtet werden - dann kann auch jeder den anderen als Verursacher nennen. 
Das Kraftwerk wird als eine Attraktion für Gäste verkauft - schön, aber auch die Besichtigung der WKA's, z. B. mit Turmbesteigung, ist äußerst attraktiv.
Das Kraftwerk wird gebaut, warum also dann die Windkraftanlagen verhindern?
 


UWG Schmallenberg, Angaben ohne Gewähr, Stand: 20.1.2002. Die Fotos und viele Informationen werden mit freundl. Genehmigung des WKA-Betreibers veröffentlicht!