17.05.2003
Sitzung Planungsausschuss
Auf
der Tagesordnung steht der BPlan 117 "Ellenberg" mit der Prüfung der
Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren und die Beschlussfassung über
die öffentliche Auslegung.
Beschlossen
wird mit 9:1 Stimmen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 117 "Ellenberg".
Vorgesehen
sind 6 Windkraftanlagen mit einer max. Höhe von 75 m. Wird kein BPlan
beschossen, können Windkraftanlagen ohne Höhenbegrenzung errichtert
werden, sagte Bürgermeister B. Halbe: Das
wird im Ausschuss besprochen... |
24.07.2003
Ratssitzung
Da
das Gutachten noch nicht vollständig vorlag wurde die Veränderungssperre,
wie im Planungsausschuss beschlossen, verlängert bis Ende Sept. 2004. |
13.07.2003
Ausschuss für Planung und Umwelt am 10. Juli 2003
Das
Umweltverträglichkeitsgutachten wurde vorgestellt und die Veränderungssperre
"Am Ellenberg" für ein weiteres Jahr bis zum Herbst 2004 verlängert.
Das
beauftragte Ingenieurbüro stellte die Ergebnisse anhand von einigen
Kernaussagen vor. Die Untersuchung bezog sich dabei auf mehrere Anlagenhöhen
, z.B. ca. 140 m, 100 m, 83 m und 75 m.
Grundaussage
war, dass sämtliche Anlagen gebaut werden können, jedoch dann
mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Menschen und Landschaft. Visuelle
Ansichtsschnitte aus Richtung Wormbach und aus Richtung Holzgewerbepark
Bad Fredeburg sollten die Wirkung verschieden hoher Anlagen verdeutlichen.
Hierzu wurde von der UWG die Frage gestellt, warum die Ansicht nicht aus
dem Ort Berghausen erfolgte, da gerade hier die Bevölkerung sich besonders
betroffen fühle! Antwort: Am zusätzlichen Aufwand und den
damit verbundenen Mehrkosten ist diese Darstellung nicht erfolgt.
Weitere
vorgestellte Folien zeigten die Sichtbeziehungen der einzelnen Anlagengrößen
aus einem Umkreis bis 10 km Entfernung. Mind. 21 % der Fläche
hat ständig Sichtbeziehung zu den Anlagen, vor allem dann der
naheliegende Kernbereich.
Interessant
war zu hören, dass möglicherweise auf dem Gelände Ellenberg
bis zu 6 Großanlagen entstehen könnten, bei kleineren Anlagen
sich die Anzahl aber nur um eine erhöhen könnte.
Bei
allen Anlagen über 75 m aber müssen die Rotoren durch rote
Markierungen gekennzeichnet werden, da der Raum Berghausen in einen Tieffluggebiet
liegt.
Weitere
Fragen wurden zu Lärmbelästigungen, Schattenwurf usw. gestellt.
Durch die Auslieferung des vollständigen Gutachtens an die Stadt mit
Weitergabe an die Fraktionen sind die nächsten Schritte abzustimmen.
Grundsätzlich wurde vom Ingenieurbüro deutlich gemacht, dass
das Gutachten die Politik nicht von der letzten Entscheidung entbinden
könne.
Man
kam in den Ausschüssen überein, weitere noch offene Kriterien
schnellstmöglich der Verwaltung mitzuteilen, damit diese in die Entscheidungen
der nächsten Schritte mit einfließen können. |
10.10.2002
Ausschüsse tagten zum Thema Windkraft am 9. Okt. 2002
Endlich
tut sich etwas von Seiten der Stadt - nach einem Jahr Stillstand ist nun
ein Umweltverträglichkeitsgutachten beauftragt worden. Dieses war
von der UWG schon lange eingefordert worden. Gleichzeitig wird durch eine
Veränderungssperre eine evtl. Baugenehmigung bis Herbst 2003 hinausgeschoben.
Mehr
aus der Planungsausschusssitzung... |
|
09.07.2002
Das Oberlandesgericht
Münster bestätigt die Möglichkeit der Aufstellung eines
B-Planes durch die Stadt:
Dazu veröffentlichen
wir die sehr gute Stellungnahme der Westfälischen Rundschau:
Bauanträge
vertagt: OVG gibt Stadt Recht
Berghausen/Münster.
(rsr) Schmallenbergs Bürgermeister Bernhard Halbe zeigte sich zufrieden:
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Standpunkt der Stadt
im Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Windrädern am
Ellenberg bei Berghausen - jedenfalls vorerst - bestätigt.
Bei der gestern
veröffentlichten Entscheidung ging es noch nicht um die Frage, ob
und - wenn ja - welche Windräder am Ellenberg tatsächlich gebaut
werden dürfen. Vor Gericht gezogen waren die potenziellen Bauherren
vielmehr, weil die Stadt mit der Begründung, einen neuen Bebauungsplan
mit einer Obergrenze für 100 Meter hohe Windräder aufstellen
zu wollen, die Entscheidung über den Bauantrag erst einmal zurückgestellt
hatte. Im Eilverfahren entschieden die Münsteraner Richter nun, dass
diese Entscheidung der Stadt rechtens war.
Sie sprachen
von einem "legitimen Planungsziel", die Größe der Anlagen vor
dem Hintergrund des Landschaftsbildes zu regeln. Die Stadt wolle damit
auf die gestiegene Sensibilisierung der Bürger für den "mit der
noch ständig zunehmenden Größe der Anlagen auch dramatisch
ansteigenden Eingriff in das Landschaftsbild reagieren". Der Bauantrag
war für Windräder mit einer Höhe von 140 Metern gestellt
worden. Hinzu kämen Maßnahmen zum Schutz des Luftverkehrs, "die
die optische Wirkung der Anlagen im Landschaftsbild, zumal einer Mittelgebirgslandschaft
mit beachtlicher Erholungsfunktion, nachteilig verstärkten".
Halbe begrüßte
es gegenüber der WR, dass das Gericht "insbesondere dem Landschaftsbild
und dem Landschaftsschutz einen so hohen Stellenwert in Erholungsregionen
einräumt". Er zeigte sich "ganz sicher", mindestens eine Höhenbegrenzung
für Windräder am Ellenberg durchsetzen zu können. Nach wie
vor offen sei es, ob es gelingen könne, das Windvorranggebiet bei
Berghausen komplett streichen zu können.
Die Stadt
müsse bei der Aufstellung des Bebauungsplanes allerdings prüfen,
ob mit einer Höhenbegrenzung der Sinn einer Konzentrationszone für
Windräder am Ellenberg faktisch unterlaufen werde, gaben die Richter
der Stadt mit auf den Weg. Eine Verpflichtung der Stadt, einen möglichst
optimalen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sicherzustellen, gebe es
aber nicht.
Westfälische
Rundschau vom 8.7.2002 |
22.05.2002
Fernsehen
West 3: Die Lokalzeit berichtet um 19.45 Uhr
Schlechte
Aussichten für Windkraftgegner in Nepthen, dort wurden 4 große
Windkraftanlagen beantragt: Wenn die Windkraftzone zurückgenommen
wird, hat der Windkraftbetreiber Anspruch auf Entschädigung, und es
können weitere Windkraftanlagen im ganzen Stadtgebiet beantragt werden.
Hinweis: Dieser
Fall ist ähnlich dem am "Ellenberg" . In Netphen sagt die Stadtverwaltung
wie der Sachstand ist.
Man darf auf
Schmallenberg gespannt sein: Acht Monate ist es her, dass Fam. Köhne
die Windkrafträder in einem dafür vorgesehenen Gebiet beantragt
hat. Die Stadt Schmallenberg hat vom Planungsausschuss den klaren Auftrag
zur Klärung der Angelegenheit! |
30.04.2002
Klage beim
Verwaltungsgericht Arnsberg abgelehnt.
Wie wir heute
von Seiten der Bürgerinitiative Gegenwind Schmallenberg erfahren haben,
ist die unten erläuterte Klage von Herrn Köhne beim Verwaltungsgericht
abelehnt worden. Weiteres später... |
26.04.2002
Tobias
Köhne will die Verzögerungen bei der Baugenehmigung für
seine beantragen Windkrafträder nicht länger hinnehmen. Mit Schreiben
vom 22. März hat er über seinen Rechtsanwalt gegen den Bürgermeister
der Stadt Schmallenberg wegen des baurechtlichen Zurückstellungsbescheides
geklagt. Dieses Verfahren läuft z. Zt. beim Verwaltungsgericht Arnsberg.
Wie kam
es dazu?
Herr Köhne
aus Berghausen hat die Errichtung von zwei WKA am 1. Okt. 2001 für
ein dafür ausgewiesenes Gebiet (Ellenberg) im Flächennutzungsplan
beantragt. Eine Genehmigung wurde bisher nicht erteilt, sondern Bürgermeister
B. Halbe hat mit der Thematisierung am 18.12.2001 den Antrag für die
WKA in den Rat gebracht. Kurz zuvor wurde das Thema im Planungsausschuss
besprochen.
Der Rat hat
am 18.12. beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, und der Bauantrag
wurde mit Schreiben vom 20.12.2001 abgewiesen (Zurückstellungsbescheid).
Am 18.1.2002
legte Herr Köhne gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Mit Datum
vom 29.1.2002 hat die Stadtverwaltung die Anordnung der sofortigen Vollziehung
des Zurückstellungsbescheides veranlasst.
Dagegen
wendet sich nun der Antrag von Herrn Köhne beim Verwaltungsgericht
Arnsberg.
Der Antrag
ist zulässig und wird ausführlich mit mehreren Punkten durch
ein Rechtsanwaltsbüro begründet. Er soll bezwecken, dass der
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die WKA von der Baugenehmigungsbehörde
weiter zu bearbeiten ist.
Inzwischen
hat am 20. März der Planungsausschuss folgenden Beschluss gefasst,
und empfiehlt dem Rat,
- die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Windvorrangfläche
"Ellenberg" ruhen zu lassen,
- und
die rechtliche Möglichkeit der Herausnahme dieser Fläche aus
dem Flächennutzungsplan prüfen zu lassen.
Das
wurde im Planungsausschuss gesagt...
Alle Vor- und
Nachteile müssen aufzeigt werden. Vielen Ausschuss- und Ratsmitgliedern
sollte bewusst sein, dass durch die Herausnahme evtl. Regressansprüche
geltend gemacht, und ein "Wildwuchs" von Windkraftanlagen dann evtl. nicht
mehr vermieden werden kann.
Ob inzwischen
die Fronden so verhärtet sind, dass eine gütliche Einigung mit
dem Anlagenbetreiber, Herr Köhne, nicht mehr möglich ist, wird
sich zeigen. Man darf jetzt auch darauf gespannt sein, was das Gericht
bestimmt. Noch gibt es kein Urteil. Weitere Infos, auch von den geplanten
WKA-Anlagen lesen Sie unten. |
15.04.2002
Herausnahme
der Konzentrationsfläche "Ellenberg" aus dem Flächennutzungsplan
(FNP)
Dies
beantragten jetzt gem. § 24 Gemeindeordnung (Bürgerantrag) die
Herren Franz Josef Voss, Paul Spieckhoff, Norbert Schauerte und Hans-Georg
Schauerte aus Berghausen im Namen der Bürgerinitiative "Gegenwind
-Schmallenberg". Diese wurde bereits im Bezirksausschuss Berghausen behandelt
und dort befürwortet. Begründet ist der Antrag damit, dass
-
es bereits
ein Windvorranggebiet gibt,
-
die intakte
Natur empfindlich gestört wird,
-
gastronomische
Betrieb in ihrer Existenz bedroht und
-
erhebliche
Beeinträchtigungen der Wohnqualität in den Orten Ebbinghof und
Berghausen entständen.
Wie
könnte das Verfahren weitergehen?
-
Beratung
in den Fraktionen
-
Planungsausschuss
/ Haupt- und Finanzausschuss
-
Rat
In
diesen Gremien sollten folgende Fragen beantwortet werden:
-
Welche Folgen wird eine Herausnahme aus dem FNP haben ?
-
Ist die Stadt regresspflichtig?
-
Wird die Stadt Schmallenberg durch die Herausnahme der Flächen zu
einem Freiraum für Windkraftanlagen?
-
Welche Flächen werden neu in den Flächennutzungsplan aufgenommen? |
24.03.2002
Das Schallgutachten
und das Schattenwurfgutachten liegen beim Betreiber vor
Wie
wir vom zukünftigen Betreiber erfahren haben, liegen beide Gutachten
vor und werden in Kürze auch veröffentlicht. Die Aussagen in
den Gutachten sind absolut zufriedenstellend. Damit stände dem Bau
der Anlagen nichts mehr im Wege. Der Betreiber bietet sogar an, die Gutachten
bei Ihm jederzeit einsehbar bereitzuhalten. |
24.03.2002
Ausschuss
für Planung und Umwelt am 18. März 2002
Der
Tagesordnungspunkt ... Umweltverträglichkeitsprüfung -
Information zum geplanten Leistungsumfang... wurde
abgesetzt. Das Umweltverträglichkeitsgutachten ist deshalb nicht beauftragt
und die Entscheidung schon wieder verschoben. Wir können nur vermuten,
dass die Angelegenheit nicht zeitnah entschieden werden soll. |
11.03.2002
Die Fläche am "Ellenberg"
ist für Windkraftanlagen (WKA) ohne Beschränkung ausgewiesen.
Mit einem Umweltvertäglichkeitsgutachten soll nun geprüft werden,
ob WKA am Standort "Ellenberg" für die Bevölkerung und die Umwelt
zulässig sind. Für die CDU sind Größenordnungen bis
60 m Höhe vertretbar. Anstatt zwei großer WKA am Ellenberg könnte
es dann ganz viele kleine Anlagen geben, etwa so ???
Bitte Bild anklicken
Oder es bleibt ein Gebiet,
dass nicht für WKA geeignet ist. - Aber dann werden automatisch an
anderen Standorten im Stadtgebiet große WKA als vorrangig betrachtet,
und dann nicht mehr zu verhindern.
Man sieht auf welchem
schmalen Grad sich die Stadtverwaltung/CDU befindet.
(Das Foto entstand während eines
Aufenthaltes in Kalifornien, USA)
|
11.03.2002
Leserbrief
der UWG Schmallenberg e.V.
Die UWG hat sich immer für
die Nutzung der Windkraft auch in unserer heimischer Region ausgesprochen,
allerdings auf bestgeeigneten Standorten und ohne Beeinträchtigungen
für die Menschen.
Die jetzt in der Stadt Schmallenberg
ausgewiesenen Standorte für Windräder in Ebbinghof und Berghausen
hat die UWG nie als optimal angesehen sondern vielmehr als Alibistandorte
bezeichnet, zumal vorher viele bessere Flächen (neun) aus verschiedensten
Gründen durch das Auswahlraster fielen, unter anderem aber deshalb,
weil Windkraft verhindert werden sollte.
Jetzt ist das bisher nur
halbherzige Eintreten der anderen Parteien für die Windkraft in Schmallenberg
von den Realitäten eingeholt worden.
Die Erzeugung von Strom
aus Windkraft erfüllt aber genau wie das Holzheizkraftwerk in Bad
Fredeburg einen Beitrag zur Nutzung regenerativer Ressourcen mit Blick
auf die Zukunft.
Nachdem der erste Bauantrag
für Berghausen vorliegt, zeigt sich, dass weitergehende Untersuchungen
im Bezug auf die Umweltverträglichkeit notwendig sind.
Erst wenn alle gesetzgeberischen
Auflagen erfüllt sind und Beeinträchtigungen der Bevölkerung
in Berghausen und Ebbinghof tatsächlich ausgeschlossen werden können,
werden wir unsere Entscheidung zu diesen Anlagen an diesem Standort treffen.
Dann dürften Fragen zur Größe oder Anzahl der Windräder,
die viel mit subjektiver Betrachtung zusammenhängen lösbar sein.
Die Vorwürfe der CDU
gegen die UWG, dass sich diese ohne „Wenn und Aber“ im Stadtrat für
die Windkraft eingesetzt habe, gehen damit an der Sache vorbei, denn es
sind bisher in dieser Frage zu diesem Standort von der UWG noch keine Entscheidungen
getroffen worden. |
Bericht
aus der Westfalenpost vom 7.3.2002
Große Koalition gegen die Windkraftanlagen
CDU und SPD lehnen die Errichtung
am Ellenberg bei Berghausen ab
BERGHAUSEN. (aho)Im
Streit um die geplanten Windkraftanlagen am Ellenberg haben die CDU- und
die SPD-Fraktion endgültig ihre Positionen bezogen: Sie lehnen die
Windräder ab.
Als „völlig überdimensioniert"
bezeichnet die CDU-Fraktion die Planung der Windräder. „Sie gehen
weit über die Vorstellung hinaus, die wir Mitte der 90er-Jahre von
solchen Anlagen hatten", erklärte Ludwig Poggel. Höher als 60
Meter seien solche Anlagen damals nicht gewesen. „Das sind Größenordnungen,
die verkraftbar sind", so Poggel.
Entschieden dagegen
Er betonte, dass die CDU die Windkraft
nicht generell ablehne, allerdings sei diese Art der Energiegewinnung nur
bedingt im Sauerland zu nutzen: „Standorte im Mittelgebirge sind aus wirtschaftlicher
und landschaftsplanerischen Gründen für die Windkraft nur eingeschränkt
geeignet." Die Mitglieder der CDU sprachen sich entschieden gegen die vier
geplanten Windräder in einer Höhe von 140 Metern, bzw. gegen
die neun 100 Meter hohen Räder aus.
Auch die Mitglieder der SPD-Fraktion
stehen einstimmig hinter ihrem Entschluss, den Antrag „im Interesse der
Bewohner von Berghausen, aber auch des gesamten Schmallenberger Sauerlandes
und des Tourismus" abzulehnen. Dazu Fraktionschef Friedrich Carmesin: „Brauchen
wir denn überhaupt zwei Windkonzentrationsflächen? Wir sind der
Meinung, dass die Stadt das noch einmal überdenken muss." Dazu habe
sich die Verwaltung allerdings noch nicht geäußert, so Carmesin.
Das Landschaftsbild und damit auch das Heimatgefühl der Bevölkerung
werde durch den Bau der Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt,
heißt es in der Mitteilung. Zudem stünden die Räder zu
nah am Ortsrand von Berghausen: „Bei einer Distanz von 550 Metern sind
relativ hohe Belastungen der Bevölkerung durch Lärm, Schattenwurf
und im Extremfall auch durch Eiswurf zu erwarten."
UWG noch offen
Unklar in ihrer Position ist sich
noch die UWG: „Vor einer endgültigen Entscheidung wollen wir zuerst
noch unsere Mitglieder befragen", erklärte Fraktionsvorsitzender Herbert
Berls. Generell sei die UWG nicht gegen Windkraft, sollte auf dem Ellenberg
also gebaut werden, spräche sich die UWG notgedrungen für die
großen Anlagen aus. „Lieber wäre es allerdings auch uns, wenn
die Räder dort nicht hinkommen", sagte Berls. |
20.1.2002.
Allgemeines:
Der Flächennutzungsplan der
Stadt Schmallenberg ist erst kürzlich neu aufgestellt und vom Rat
einstimmig beschlossen worden. Dabei wurde das Gebiet um den Ellenberg
als Standort für Windenergieanlagen festgelegt. Das Gebiet ist so
groß, dass entweder ca. 4 große oder bis zu ca. 10 kleinere
Anlagen Platz hätten. Eine Beschränkung in der Anzahl und Höhe
der WKA ist nicht gemacht. Jede Beantragung von WKA ist damit möglich
und genehmigungsfähig. Der Rat muss dazu nicht befragt werden. Die
Baugenehmigung wäre Verwaltungssache.
Anmerkung: Bei der Aufstellung
des Flächennutzungsplanes war die Ausweisung mind. einer Fläche
erforderlich und auch gewollt, denn sonst war nicht auszuschließen,
dass die Errichtung von WKA an verschiedenen anderen Standorten nicht verhindert
werden kann, und damit ein "Wildwuchs" im gesamten Stadtgebiet entsteht.
Derzeitiger Stand:
Herr Köhne aus Berghausen hat
die Errichtung von zwei WKA am 1. Okt. 2001 beantragt. Diese wurden bisher
nicht genehmigt. Bürgermeister B. Halbe hat mit der Thematisierung
am 18.12.2001 den Antrag für die WKA nun in den Rat gebracht. Kurz
zuvor wurde das Thema WKA im Planungsausschuss besprochen. Erst zu diesem
Zeitpunkt wurde der UWG dies bekannt.
Das
hat der Rat am 18.12. besprochen...
Der Rat hat beschlossen einen Bebauungsplan
aufzustellen. Damit sind Einschränkungen für die Errichtung der
WKA nicht mehr auszuschließen. Im Gespräch ist die Höhenbegrenzung
auf max. 100 m.
Diese neue Situation wird in den
kommenden Wochen in den Fraktionen der CDU, SPD und UWG besprochen.
Das ist vorgesehen:
-
Zwei WKA der 2-MW-Klasse (zwei weitere
Anlagen sind möglich)
-
Firma Vestas, optimiert für Schwachwindverhältnisse.
-
Nabenhöhe ca. 100 m, Gesamthöhe
ca. 140 m (mit Flügel)
-
Rotordurchmesser 80 m
-
Die Flugsicherung muss wegen des Flugplatzes
in Wormbach beteiligt werden
-
Rotorendrehung 9 bis 19 U/min
-
Das Windgutachten sagt 5,7m/s in 100
m Höhe aus
|
|
Mehr Informationen zu den Anlagen
erfahren Sie unter
www.vestas.de/indexwelcome_de_prod.htm
Download
des Anlagenprospektes (pdf-Datei ca. 350kB)
Die Landschaftsaufnahmen (Fotomontagen) sind mit freundl.
Genehmigung von T. Köhne veröffentlicht
Bitte
anklicken
Darstellung
von max. 4 Anlagen auf dem im FNP vorgesehenen Gebiet |
Bitte
anklicken, im Vergleich sehen Sie am linken Bildrand auch die bisherigigen
WKA bei Ebbinghof. (Sicht von Bad Fredeburg aus).
Fotomontage:
Ursprung Architekturbüro Schmidt |
|
|
Vergleichen
Sie 4 WKA mit dem Bau von 9 WKA auf dem rechten Foto am gleichen Standort.
Fotomontage:
Ursprung Architekturbüro Schmidt |
Fotomontage:
Ursprung Architekturbüro Schmidt |
Foto
bitte anklicken, Ansicht von Bad Fredeburg aus (rechts ist das Kraftwerk
geplant)
Auf
diesem Bild sind 9 Windräder eingezeichnet, beantragt sind zur Zeit
nur 2 Anlagen (Endausbau insgesamt 4 WKA). Im Vergleich mit dem Foto oben
ist deutlich zu erkennen, das die Variante mit 9 Anlagen die schlechtere
Alternative ist.
Stellungnahme
Am 1. Oktober 2001 haben
wir auf der im Flächennutzungsplan ohne Höhenbegrenzung ausgewiesenen
Windvorrangfläche in Schmallenberg-Berghausen zwei Windkraftanlagen
( WKA’s) mit einer Nabenhöhe von jeweils 100m beantragt.
Ein wirtschaftlicher Betrieb
von Windkraftanlagen ist in Berghausen wegen schwachen Windverhältnissen
nur bei einer hohen Nabenhöhe möglich, denn die Windgeschwindigkeit
steigt mit jedem Höhenmeter an (siehe Windgutachten).
Die Windvorrangsfläche
befindet sich in einer Tallage mit relativ schlechten Windverhältnissen
. Laut Windgutachten ist hier die Windgeschwindigkeit mit 5,7 m/s in einer
Höhe von 100 m nur bedingt ausreichend. Der Bundes verband Windenergie
empfiehlt den Bau einer WKA erst ab 6 m/s. Ein Bau bei 5,7 m/s ist auf
der Windvorrangsfläche in Berghausen nur möglich, da die beantragten
Windkraftanlagen auch bei schwachem Wind leistungsstark sind.
Sind die Voraussetzungen
bezüglich der Höhe und der installierten Leistung nicht gegeben,
werden die Kosten für den Netzanschluss und für die Anlagen im
Verhältnis zum Ertrag zu hoch. Aus Kostengründen ist eine hohe
Gesamtmegawattleistung unerlässlich. Da der Strom voraussichtlich
in Schmallenberg eingespeist werden muss kostet allein der Netzanschluss
ca. € 350 000.
Laut § 35 des Baugesetzbuchs
musste bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes darauf geachtet
werden, dass es sich um eine Positivausweisung handelt, d. h. dass ein
wirtschaftlicher Betrieb von WKA's auf den Windvorrangsflächen möglich
sein muss.
Wir haben daher bewusst
Anlagen beantragt, die eine Nabenhöhe von 100 m und eine Leistung
von 2 MW haben, da so schon 4 WKA's einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen.
Für den Bau kleinerer Anlagen mit einer Nabenhöhe von 78 m (Gesamthöhe
100 m) und mit einer wesentlich geringeren Wirtschaftlichkeit, würden
dafür 9 Windkraftanlagen benötigt. 9 Anlagen wären baurechtlich
ebenfalls unbedenklich.
Die kleineren Anlagen stellen
eine stärkere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar und
wirken durch ihre schnell drehenden Rotoren sehr unruhig.
Aus den vorgenannten Gründen
haben wir uns deshalb für die größeren Anlagen entschieden.
Ursprung: Mit freundlicher Genehmigung aus "Mappe Köhne"
|
Pro und Kontra Höhenbegrenzung:
Gegenüberstellung von Windkraftanlagen in Schmallenberg - Berghausen
Ohne Höhenbegrenzung |
Mit Höhenbegrenzung auf
100m |
Nur 4 Anlagen auf der gesamten Fläche |
9 Anlagen auf der gesamten Fläche |
Langsame Drehung der Rotoren
9 bis 19 U/min |
Schnelle Drehung der Rotoren
18 bis 38 U/min |
8 MW Leistung |
ca. 7 MW Leistung |
geringere Beeinträchtigung
des Landschaftsbilds |
größere Beeinträchtigung
des Landschaftsbilds |
Nabenhöhe 100m Windgeschwindigkeit
5,7 m/s |
Nabenhöhe 78m Windgeschwindigkeit
5,3 m/s |
Leiser, da nur 4 Anlagen |
Mehr Lärmentwicklung, da 9
Anlagen |
Kennzeichnung/Befeuerung Pflicht
(Wegen der Höhe) |
Kennzeichnung/Befeuerung Pflicht
(wegen Nähe zum Flugplatz Rennefeld) |
Sicher wirtschaftlich |
bedingt wirtschaftlich |
Diese Darstellung verdeutlicht, dass
eine Höhenbegrenzung auf der Windvorrangsfläche in Schmallenberg-
Berghausen mehr Nachteile als Vorteile bringt.
Wenn sich Windvorrangsflächen
auf Bergkuppen oder Hochplateaus befinden stellt eine Höhenbegrenzung
sicherlich kein so großes Problem dar.
Beide Varianten, die in Berghausen
möglich sind, kann man nicht verstecken und es sollte darauf geachtet
werden, dass es durch die Menge der Anlagen und die Drehgeschwindigkeit
nicht zu unnötig großen Beeinträchtigungen kommt.
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Szenario in zwei Jahren
Fährt man demnächst mit
dem Auto von Dorlar kommend Richtung Bad Fredeburg, wird man rechts auf
der Höhe zuerst die Windkraftanlagen (WKA), und dann links die "Rauchfahne"
des Biomassekraftwerkes sehen können - und dann auf der Bundesstraße
B511 mittendurch ins Schmallenberger Land am Kraftwerk vorbeifahren. In
diesem Moment sind die WKA vergessen, denn nun bleibt der mächtige
"Klotz" des Kraftwerkes in Erinnerung.
Der umweltschonenden Energiegewinnung
mit WKA sollte man positiv gegenüberstehen. Sie gehört schon
heute in vielen Gebieten zum Landschaftsbild und stören nicht. Sie
zeigen keine "Rauch - oder Wasserdampffahne", und belasten auch nicht unsere
Straßen mit täglich bis zu 100 LKW-Bewegungen. Die moderen großen
WKA über 1 MW Leistung sind erheblich leiser als kleinere Anlagen,
aber man muss hoch hinaus um auch Erträge zu erwirtschaften!
Das Windkraftgebiet
am Ellenberg ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen - die Stadt tut
nicht gut daran jetzt in einem Bebauungsplan alles stark zu reglementieren. |
Fremdenverkehr
Kraftwerk und WKA
Was ist für den Fremdenverkehr gut und was nicht?
Immer wieder wird dies diskutiert und immer wieder hört man verschiedene
Meinungen. Wir werden es wohl nie erfahren, wenn beide Großanlagen
errichtet werden - dann kann auch jeder den anderen als Verursacher nennen.
Das Kraftwerk wird als eine Attraktion für Gäste
verkauft - schön, aber auch die Besichtigung der WKA's, z. B. mit
Turmbesteigung, ist äußerst attraktiv.
Das Kraftwerk wird gebaut, warum also dann die Windkraftanlagen
verhindern?
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