Der
Kommentar vom 03.12.99
Kanalgebührenerhöhung für eine Minderheit
- oder
der sparsame Umgang mit Wasser lohnt nicht mehr
Die Verwaltung plant ab dem Jahr 2000 einen Mindestverbrauch von 30 m3
pro Kopf und Jahr bei der Berechnung der Kanalgebühren zugrunde zu
legen. Von dieser Erhöhung wären ca. 1200 Haushalte betroffen
die sparsam mit dem Lebensmittel Wasser umgehen.
Hier ein Beispiel: Eine Familie mit 4 Personen und bisher 20 m3
Wasserverbrauch
pro Person und Jahr wird dann 50 % mehr an Kanalgebühren zahlen. Das
sind ca. 166 DM Mehrkosten/Jahr. Die gleiche Familie wird bei einem Verbrauch
von 30 m3 und mehr keine zusätzlichen Kosten haben, denn
die Abwassergebühr von DM 4,17/m3 soll in der Höhe
unverändert bleiben.
Die UWG ist der Meinung, dass Gebührenerhöhungen nicht ausschließlich
auf Kosten der umweltbewussten Bürgerinnen und Bürger geschehen
dürfen.
Das Argument der Verwaltung, so die Festkosten abzudecken und gleichzeitig
die Bürger zur Kasse zu bitten, die unerlaubt als "Selbstversorger"
Wasser in den Kanal leiten, trifft nur teilweise den Kern der Sache, denn
nicht jeder der unter 30 m3 Wasser verbraucht ist automatisch
ein Gebührenhinterzieher.
Die UWG hält die jetzt geplante Gebührenerhöhung für
ungerecht und unsozial. In der Ratssitzung am 9. Dezember fällt die
Entscheidung.
Für die Presse ist eine Mitteilung in Vorbereitung und wird in
der kommenden Woche veröffentlicht.
Ratssitzung am 9.12.99: CDU
und SPD haben den Mindestverbrauch in Höhe von 30 cbm pro Kopf und
Jahr beschlossen. Die UWG war mit ihren 5 Stimmen dagegen. Das bedeutet
z. B. für eine 4-köpfige Familie Abwasserkosten in Höhe
von z.Zt. mindestens DM 500,40 DM/Jahr, darunter geht es nicht! In
der Diskussion stellte sich heraus, dass die Orte Winkhausen und Felbecke
im Durchschnittswasserverbrauch weit unter 30 cbm liegen. Viele Haushalte
in diesen Orten zahlen dann u. U. für alle die Zeche.