UWG-Fraktion zur Gestaltungssatzung Holthausen
Zur Vorgeschichte
Vor ca. einem Jahr
hatte die Interessengemeinschaft mit 326 Unterschriften die Dachdeckung
auch mit dunkelgrauen Pfannen gefordert, und die Holthauser Bürger
mit einem Info-Blatt zur Bürgerversammlung am 2. Sept. 2002 informiert.
INFO-Batt...
Entschieden wurde
alles heute am 10.9. im Planungs- und Umweltausschuss der gemeinsam mit
dem Kulturausschuss tagte und anschließend in der Ratssitzung.
Die Satzung ist
neu beschlossen - aber nicht im Sinne der Bürger Holthausens, die
mit vielen Unterschriften und wirklich guten Argumenten einfach nicht weiter
kamen.
- Anträge der Bauherren
schnellstmöglich entschieden werden müssen
- keine Verzögerung
mehr zu Lasten der Antragsteller geben darf, und
- nach 3 Monaten möglicherweise
auch keine anderen Erkenntnisse bestehen.
- Bürger Holthausens
haben sich für Lockerung der Satzung ausgesprochen
- Vorschläge des Amtes
für Bau- und Landschaftskultur gehen über bisherige Satzungen
hinaus
- UWG kann einer restriktiveren
Fassung nicht zustimmen,
- Gebietseinteilung muss
verändert werden,
- für uns nur ein enger
gefasster Kernbereich denkbar
- andere Satzung für
Holthausen dann ohne zeitlichen Druck in Angriff nehmen
Antrag der UWG:
Es wird beantragt,
1. den Anträgen der
Bauherren an der Straße ,, Zur Schiefergrube" und an der ,,Mittelstraße"
auf Dacheindeckung mit dunkelgrauen Dachpfannen stattzugeben
2. die Satzung über
die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Gestaltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr.102 “unter der Schützenhalle" vom 2.12.1999
dahingehend zu ändern, dass in § 4 Absatz (3) “Dachgestaltung”
der Zusatz “oder in dunkelgrauen Dachpfannen oder Dachsteinen" ergänzt
wird.
Abstimmung : ja 4 Stimmen
Mehrheitlich nein
Daher Antrag abgelehnt!
Unser Antrag im Planungs- und Umweltausschuss am 10.9.2002 |
Für
die UWG ist zunächst festzustellen, dass in der Sitzung des Planungs-
und Umweltausschusses vom 10.09.2002 sowie in der Ratssitzung vom gleichen
Tage eine längst überfällige Entscheidung, nach über
einem Jahr zögerlichen Handels, wieder einmal unter Zeitdruck
entschieden wurde.
Es blieb über die neuen Vorschläge zur Gestaltungssatzung Holthausen kaum Beratungsmöglichkeit in den Fraktionen, zwei entscheidende Sitzungen fanden unmittelbar nacheinander an einem Abend statt, alles ein Novum, das letztendlich im Ergebnis die Bürgerinnen und Bürger Holthausens nicht zufriedenstellen wird. Die
Ansichten von 326 Bürgern Holthausens zur Lockerung der Gestaltungssatzung,
von mehr als die Hälfte der dortigen Wahlberechtigten unterschrieben,
werden von der Mehrheitsfraktion nicht geteilt.
In Punkt 6 der allgemeinen Verwaltungsvorlage wurden neben städtebaulichen Aspekten auch noch triftige ideelle Gründe für eine Schieferdacheindeckung genannt, die sich in einer Satzung widerspiegeln müssen. Wir glauben, dass in diesen Vergleichen Gründe aufgeführt sind, die sehr subjektiv betrachtet werden können. Eine Stadt darf u. E. nicht die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bürgers in seinen finanziellen Belangen von z. B. der Nähe zu einem Schiefer gewinnendem Unternehmen abhängig machen wollen. In einem weiteren Punkt sehen wir die Sichtbedeutung eines Ortes als eine sehr subjektive Betrachtungsweise an. Für die UWG darf das nicht dazu führen, dass die Bürger zu Mehraufwendungen in Höhe von einigen Tausend Euro gezwungen werden, weil jeder Betrachter eine unterschiedliche Wertung nach Richtung oder Entfernungen empfindet. Bei Neubauten entstehen zudem noch höhere Kosten, da hierbei keine Förderung erfolgt. Die UWG ist grundsätzlich für eine Gestaltungssatzung für den Ortsteil Holthausen, wenn möglich aber ohne eine Zoneneinteilung, in der sowohl Schiefer als auch dunkle Dachpfannen dann zugelassen sein müssen. Dies haben wir mehrfach sehr deutlich gesagt. Wenn sich aber eine Zoneneinteilung nicht vermeiden läßt, dann können wir nur einem kleinen Ortskernbereich zustimmen. Das bedeutet in der Ratsvorlage : Anlage 5 Alternative 3. Allerdings sollte auch hier vorher eine Begradigung bzw. Arrondierung erfolgen der Zone A erfolgen. Einige Grenzziehungen im Plan sind für die UWG so nicht nachvollziehbar. Deshalb beantragt die UWG die Anlage 5 Alternative 3 zum Antrag zu stellen. Mit
dieser Alternative könnte dann endlich den Anträgen der Bauherren
zur gewünschten Dacheindeckung unverzüglich grünes Licht
gegeben werden.
Hinweis: Antrag wurde abgelehnt! |