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UWG-Fraktion zur Gestaltungssatzung Holthausen



Stand: 10.09.2002.

Zur Vorgeschichte

Vor ca. einem Jahr hatte die Interessengemeinschaft mit 326 Unterschriften die Dachdeckung auch mit dunkelgrauen Pfannen gefordert, und die Holthauser Bürger mit einem Info-Blatt zur Bürgerversammlung am 2. Sept. 2002 informiert.  INFO-Batt...
Entschieden wurde alles heute am 10.9. im Planungs- und Umweltausschuss der gemeinsam mit dem Kulturausschuss tagte und anschließend in der Ratssitzung.
Die Satzung ist neu beschlossen - aber nicht im Sinne der Bürger Holthausens, die mit vielen Unterschriften und wirklich guten Argumenten einfach nicht weiter kamen.



Die UWG forderte bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung im Juni 2002, dass

- Anträge der Bauherren schnellstmöglich entschieden werden müssen
- keine Verzögerung mehr zu Lasten der Antragsteller geben darf, und
- nach 3 Monaten möglicherweise auch keine anderen Erkenntnisse bestehen.
- Bürger Holthausens haben sich für Lockerung der Satzung ausgesprochen
- Vorschläge des Amtes für Bau- und Landschaftskultur gehen über bisherige Satzungen hinaus

- UWG kann einer restriktiveren Fassung nicht zustimmen,
- Gebietseinteilung muss verändert werden,
- für uns nur ein enger gefasster Kernbereich denkbar
- andere Satzung für Holthausen dann ohne zeitlichen Druck in Angriff nehmen

Antrag der UWG:
Es wird beantragt,
1. den Anträgen der Bauherren an der Straße ,, Zur Schiefergrube" und an der ,,Mittelstraße" auf Dacheindeckung mit dunkelgrauen Dachpfannen stattzugeben
2. die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Gestaltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.102 “unter der Schützenhalle" vom 2.12.1999 dahingehend zu ändern, dass in § 4 Absatz (3) “Dachgestaltung”  der Zusatz “oder in dunkelgrauen Dachpfannen oder Dachsteinen" ergänzt wird.

Abstimmung :   ja  4 Stimmen

Mehrheitlich  nein

Daher Antrag abgelehnt!


Unser Antrag im Planungs- und Umweltausschuss am 10.9.2002
Für die UWG ist zunächst festzustellen, dass in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 10.09.2002 sowie in der Ratssitzung vom gleichen Tage eine längst  überfällige Entscheidung, nach über einem Jahr zögerlichen Handels,  wieder einmal unter Zeitdruck entschieden wurde.
Es blieb über die neuen Vorschläge zur Gestaltungssatzung Holthausen kaum Beratungsmöglichkeit in den Fraktionen,  zwei entscheidende Sitzungen fanden unmittelbar nacheinander an einem Abend statt, alles ein Novum, das letztendlich im Ergebnis die Bürgerinnen und Bürger Holthausens nicht  zufriedenstellen wird. 

Die Ansichten von 326 Bürgern Holthausens zur Lockerung  der Gestaltungssatzung, von mehr als die Hälfte der dortigen Wahlberechtigten unterschrieben, werden von der Mehrheitsfraktion nicht geteilt.
Die UWG ist der Meinung, dass die Bürgerversammlung in der letzten Woche und das Schreiben der Holthauser Bürger vom 5.9.2002 an die Mitglieder des Rates und der Fachausschüsse einiges zum Verständnis der berechtigten Anliegen beigetragen haben.

In Punkt 6 der allgemeinen Verwaltungsvorlage wurden neben städtebaulichen Aspekten auch noch triftige ideelle Gründe für eine Schieferdacheindeckung genannt, die sich in einer Satzung widerspiegeln müssen. Wir glauben, dass in diesen Vergleichen Gründe aufgeführt sind, die sehr subjektiv betrachtet werden können. Eine Stadt darf u. E.  nicht die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bürgers in seinen finanziellen Belangen von z. B. der  Nähe zu einem Schiefer gewinnendem Unternehmen abhängig machen wollen. 

In  einem weiteren Punkt sehen wir die Sichtbedeutung eines Ortes als eine sehr subjektive Betrachtungsweise an. Für die UWG darf das nicht dazu führen,  dass die Bürger zu Mehraufwendungen in Höhe von einigen Tausend Euro gezwungen werden, weil jeder Betrachter eine unterschiedliche Wertung nach Richtung oder Entfernungen empfindet. Bei Neubauten entstehen zudem noch höhere Kosten, da hierbei keine Förderung erfolgt.

Die UWG ist grundsätzlich für eine Gestaltungssatzung für den Ortsteil Holthausen, wenn möglich aber ohne eine Zoneneinteilung, in der sowohl Schiefer als auch dunkle Dachpfannen dann zugelassen sein müssen. Dies haben wir mehrfach sehr deutlich gesagt.

Wenn sich aber eine Zoneneinteilung nicht vermeiden läßt, dann können wir nur einem kleinen Ortskernbereich  zustimmen. Das bedeutet in der Ratsvorlage : Anlage 5 Alternative 3. Allerdings sollte auch hier vorher eine Begradigung bzw. Arrondierung erfolgen der Zone A erfolgen. Einige Grenzziehungen im Plan sind für die UWG so nicht nachvollziehbar.

Deshalb beantragt die UWG die Anlage 5 Alternative 3 zum Antrag zu stellen.

Mit dieser Alternative könnte dann endlich den Anträgen der Bauherren zur gewünschten Dacheindeckung unverzüglich grünes Licht gegeben werden.
Bei der vorgeschlagen Alternative der Verwaltung  müssen die seit ca. 1 Jahr nicht beschiedenen und bisher immer zurückgestellten Anträge doch abgelehnt werden.

Hinweis: Antrag wurde abgelehnt!


Infos ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V., 10.09.2002