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UWG-Generalversammlung am 19. Nov. 2001, 20 Uhr
im Besteckmuseum Hesse in Fleckenberg

20.11.2001.

Das Reizthema "Biomassekraftwerk" wurde während der ca. 2 Stunden dauernden Sitzung sachlich besprochen.
Nachdem der Vorstand ein kurze allgemein gehaltene Information zum Kraftwerk gegeben hatte (pp-Vortrag), konnten Bürgermeister B. Halbe und das Bürgerforum, vertreten durch Franz-Josef Göbel und Heinz Fischer, ihre gegensätzlichen Stellungnahmen vorbringen.

Nicht viel Neues berichtete B. Halbe: Nur, dass der Grundstücksvertrag bereits am 5. Oktober notariell beurkundet worden ist. Dies war weder den Ratsmitgliedern noch dem Bürgerforum trotz vorheriger Rückfrage bekannt gegeben worden.
 
Von rechts nach links:
- Franz-Josef Göbel und Heinz Fischer vom Bürgerforum
- Stefan Wiese, H.-Josef Silberg, Herbert Berls von der UWG
- Bürgermeister Bernhard Halbe

Das Bürgerforum bemühte sich durch einen terminlich lückenlos gut gegliederten Vortrag die jetzige Situation klarzulegen. Nachdem das Grundstück am 6. Nov. rechtskräftig verkauft worden ist, hat das Bürgerforum beim Verwaltungsgericht Arnsberg am 12. Nov. einen "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" wegen Unwirksamkeit des Grundstückverkaufs zur Entscheidung vorgelegt. Hier wird das Gericht in Kürze entscheiden.

B. Halbe betonte nochmals, dass das Bürgerbegehren rechtlich nicht in Ordnung war und verwies auf sein eingeholtes Gutachten. Das Bürgerforum stellt dem gegenüber ihr eigenes Gutachten, dass genau das Gegenteil ausssagt - nämlich, an der Rechtmäßigkeit ist nicht zu zweifeln.

In der anschließenden Diskussion merkte man, dann selbst längst ausdiskutierte Themen, wie z. B. das Verkehrsaufkommen wieder angesprochen wurden. Es gab positive und negative Stimmen zum Kraftwerk. Dabei war sehr schwierig, das, was in den letzten 9 Monaten geschehen ist, den Anwesenden klarzumachen. Selbst die Größe der industriellen Anlage wurde nicht deutlich genug.
Die Ratsmitglieder der UWG blieben bei ihrer am 30. August gegebenen Zustimmung zum Kraftwerk, wollten aber, sofern dies rechtlich möglich ist, die Durchführung eines Bürgerentscheides unterstützten. Dieses sagt auch der vor kurzem gefasste Vorstandsbeschluss aus.

B. Halbe antwortete auf Anfrage, dass er noch im November mit einem vorläufigen Bescheid des Verwaltungsgerichtes rechne. In der Dezembersitzung des Rates wird dann über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens, und damit über den Bau des industriellen Kraftwerkes entschieden.
Auf die Nachfrage, ob das Grundstücksgeschäft bei entsprechender gerichtlicher Entscheidung zurückgenommen werden kann, wollte er sich nicht äußern.
 


UWG Schmallenberg, Angaben ohne Gewähr, Stand: 20.11.2001