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Gründungsversammlung Bürgerbus e.V. am 28. Jan. 2002



Ca. 30 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um den Verein "Bürgerbus Schmallenberg e.V zu gründen. Besonders die  Bürgerinnen und Bürger des "Taxi-Gewerbes" stellten kritische Fragen, auf die auch ausführlich eingegangen wurde.
Die Themen:
  • Begrüßung
  • Projektvorstellung 
  • Fragen aus der Versammlung
  • Vorstellung der Satzung
  • Mitgliedsaufnahme
  • Vorstandswahlen
  • Verschiedenes

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Karl Biskoping als 1. Vorsitzender des Bürgerbusvereins Eslohe ausführlich die Tätigkeiten im Esloher Verein. Er wusste auf viele Fragen die richtigen Antworten.

Ulli Henke (Bild links) von der UWG Schmallenberg leitete die Sitzung bis zur Vereinsgründung. Herbert Grobbel wurde als 1. Vorsitzender einstimmig gewählt. 


 
Der Vorstand: von links nach rechts:

Ulli Henke, Schmallenberg          Beisitzer
Hans Müller, Felbecke                Beisitzer
Herbert Grobbel, Schmallenberg  1. Vorsitzender
Norbert Schmidt, Niedersorpe      Beisitzer
Martin Hanses, Latrop                Beisitzer


Kurze Erläuterung
zum Verein
Der Verein führt den Namen Bürgerbus-Verein Schmallenberg e.V.
Er hat seinen Sitz in Schmallenberg. 
Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Schmallenberg  eingetragen.

§ 2
Zweck und Aufgaben
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des  Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke"   der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Mobilität der ländlichen Bevölkerung und des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Schmallenberg “Hochsauerland”.
(3) Der  Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
1. Abwicklung des öffentlichen Linienverkehrs im Rahmen des Projektes ,,Bürgerbus" auf den dafür vorgesehenen und genehmigten Linien im Gebiet der Stadt Schmallenberg für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), der auf den zuvor genannten Linien zuständig  im  Sinne  des  Personenbeförderungsgesetzes ist.
2. Information  und  Interessenvertretung  der  Bevölkerung gegenüber Behörden und den Verkehrsunternehmen.
3. Bürgerkontakt und Öffentlichkeitsarbeit.
4. Entgegennahme von Informationen und Anregungen der Bürger und deren Umsetzung.
5. Vorgabe  und  Erarbeitung der  Linienführung,  Fahrpläne, Haltestelleneinrichtungen und Abstimmung der Anschlüsse zum Linienverkehr in Zusammenarbeit. mit den für das Gebiet der Stadt Schmallenberg  zuständigen Verkehrsunter-nehmen.
6. Werbung,  Einsatz  und  Betreuung  ehrenamtlich  tätiger Bürgerbus-Fahrer.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Leistungen aus dem Vereinsvermögen. Sofern Mitglieder Sacheinlagen geleistet haben, erhalten sie höchstens den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,  oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 


Infos ohne Gewähr, UWG Schmallenberg e.V., 28.01.2002