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Antwort der Stadtverwaltung zur Anfrage der UWG zu Kampfhunderassen
13.9.00
Zu 1) Wie viele Hunde
sind in der Stadt Schmallenberg insgesamt behördlich gemeldet?
Nach derzeitigem Stand sind 1.265 Hunde gemeldet.
Zu 2) Aufweiche Hunderassen
teilen sich die angemeldeten Hunde auf, wie viele Hunde davon können
den Kampfhundrassen zugeordnet werden?
Eine Aufteilung ist bisher
nicht möglich, da bei der Anmeldung nicht nach Rassen unterschieden
wurde.
Zu 3) Gibt es Vorfälle
mit Hunden innerhalb der Stadt Schmallenberg in den letzten Jahren und
waren daran Kampfhunde beteiligt?
Mach Kenntnisstand des Ordnungsamtes
hat es zwar Vorfälle gegeben, aber nicht mit einem Kampfhund.
Zu 4) Sind zu den Kampfhundrassen
in der Stadt Schmallenberg behördliche Anweisungen, Auflagen oder
dergleichen an die Halter ergangen?
Das war bisher nicht der
Fall. Aber auch die Stadt Schmallenberg wird die neue Landeshundeverordnung
ausführen. Ein Problem stellt sich jedoch zunächst dergestalt,
dass zunächst alle Hundehalter angeschrieben wurden. Der Rücklauf
bis Mitte August lag erfreulicherweise bei etwa 90%. Der Aufwand in der
Verwaltung ist bisher nicht überschaubar, wird aber enorm sein. So
sind im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung
zu prüfen, die da sind:
-Vollendung des 18. Lebensjahres
des Halters
- Sachkundenachweis des
Veterinäramtes
- Zuverlässigkeit,
Vorlage eines Führungszeugnisses
- Verhaltensgerechte, ausbruchsichere
Unterbringung des Hundes
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Kennzeichnung des Hundes
durch Microchip
Zuwiderhandlungen werden
mit einem Bußgeld bis zu 2.000,00 DM geahndet.
Auch in den Nachbargemeinden
gibt es noch keine diesbezüglichen Empfehlungen, hier bleiben wohl
zunächst die weiteren Ausführungsbestimmungen des Landes abzuwarten.
Im Moment werden die rückläufigen
Fragebögen sortiert und in eine ADV-Programm eingegeben. Die Umsetzung
der Landeshundeverordnung wird einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern.
Zu 5) Werden auch von
der Stadt Schmallenberg Maßnahmen gegen die Haltung von Kampfhunderassen
geplant, z.B. Maulkorb- und Leinenzwang oder Erhöhung von Steuern?
Die Anforderungen sind eindeutig
in der Landeshundeverordnung geregelt, was Maulkorbpflicht und Leinenzwang
betrifft. Maulkorbpflicht und Leinenzwang gilt für die in Anlage 1
zur Landeshundeverordnung aufgeführten 12 Kampfhundrassen. Leinenzwang
besteht jedoch nur im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen
Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Eine Erhöhung der Steuer ist aus Sicht der Verwaltung bisher nicht
aufgegriffen worden.
Zu 6) Wie hoch wird der
Anteil der nicht angemeldeten Hunde innerhalb des Stadtgebietes geschätzt
und welche Maßnahmen können zur vollständigen Erfassung
erfolgen?
Im Zusammenhang mit der
Presseveröffentlichung hat die Verwaltung in den letzten Wochen rd.
100 Anmeldungen für bisher nicht angemeldete Hunde erhalten. Man gehe
davon aus, dass die Quote bei etwa 15% unangemeldeter Hunde liegt. Was
die Erfassung nicht angemeldeter Hunde betrifft, wurden bisher schon verschiedene
Wege beschritten, so z.B. über die Ortsvorsteher oder im Zusammenhang
mit der Ablesung der Wasseruhren unter Beachtung des Datenschutzes.
Info ohne Gewähr, UWG
Schmallenberg