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Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Umwelt

Mittwoch, 9. Okt. 2002, 17.00 Uhr, im Gasthof Heimkehof in Berghausen und Ergebnisse
A) Öffentlicher Teil:
1. Bebauungsplan Nr. 117 „Ellenberg", Gemarkung Berghausen, hier: - Sachstandsmitteilungen (OVG Münster-Urteil vom 02.07.2002;
Entschädigungsfrage)
- Weitere Vorgehensweise
- Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch -Vorlage VI/608 c)
Für die UWG machte Herr Schütte deutlich, dass jetzt nun endlich auch von Seiten der Verwaltung einem Umweltverträglichkeitsgutachten zugestimmt wird. Dies hatte die UWG bereits vor einem Jahr gefordert. Mehr siehe Sitzung vom 17. April 2002...
Beschlossen wurde sinngemäß: Für den Geltungsbereich den B-Planes Nr. 117, "Ellenberg" soll eine Veränderungssperre erlassen werden. Außerdem sind bis zur nächsten Sitzung Angebote für ein Umweltverträglichkeitsgutachten einzuholen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Hinweis: Damit dürfte bis zum Herbst 2003 nicht mit einer Genehmigung der Windkraftanlagen zu rechnen sein. Angesprochen wurde auch eine komplette Herausnahme der Windkraftfläche auch dem Flächennutzungsplan, was aber warscheinlich zu einer hohen Schadenforderungsklage bzw. Schadenerstattung führen würde.


2. Gestaltungssatzung Holthausen vom 11.09.2002
hier: 1. Änderung - Berichtigung der Zonierungseinteilung - Satzungsbeschluss - Vorlage Vl/542c
Auch Verwaltungen machen Fehler. Die Gelegenheit wurde heute genutzt um den erst kürzlich gefassten Satzungsbeschluss mit geänderter Zoneneinteilung richtigzustellen . Ein bisschen Schadenfreude bleibt bei einigen Bürgern hängen, weil ausgerechnet das Gebäude eines Ratsmitglied betroffen war. Aber der Fehler ist jetzt rechtzeitig -wenn auch mit knapper Mehrheit- nämlich mit 8 zu 7 Stimmen ausgebügelt worden. Der Rat beschließt dann endgültig darüber.
Das ist der neue Schieferbereich in Holthausen...

3. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg, Änderung von „(privater) Grünfläche - Zweckbestimmung: Golfplatz" und „Fläche für die Landwirtschaft" in „Sondergebiet, das der Erholung dient - Zweckbestimmung: Ferienhausgebiet" gem. § 10 Abs. 1 und 4
Baunutzungsverordnung im Ortsteil Seilinghausen, hier: - Prüfung und Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Beschluss der Änderung - Feststellungsbeschluss - Vorlage VI/588 c)
Wurde zugestimmt

4. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Skilanglaufzentrum Westfeld") im Stadtteil Westfeld: Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft", „Wald" und „(öffentliche) Grünfläche - Zweckbestimmung: Parkanlage" in „(Sonstiges) Sondergebiet - Zweckbestimmung: Skilanglaufzentrum" gem. § 11 Abs. 1 u. 2 Baunutzungsverordnung, hier: Allgemeine Sachstandsmitteilung und Sachstandsmitteilung zur landesplanerischen Anfrage gem. § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz - Vorlage VI/648 b)
Wurde zugestimmt

5. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg, Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft" in „Wohnbaufläche" im Ortsteil
Westembödefeld. hier: - Prüfung und Auswertung der gem. der §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren - Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - VorlageVI/716a)   x1
Wurde zugestimmt

6. Antrag auf Erweiterung der Abrundungssatzung Sellinghausen - Vorlage VI/785
Wurde zugestimmt

7. Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gem. § 12 Baugesetzbuch zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 „Campingplatz Bödefeld", hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch - Vorlage VI/784   x1
Wurde zugestimmt

8. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 120 „Zur Parmke", Stadtteil Kirchrarbach, hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Vorlage VI/775
Wurde zugestimmt

9. Verschiedenes
Angesprochen wurden Fragen zum Landschaftsplan, zum FFA (Flora, Fauna, Habitat). Von der Verwaltungsseite wurde erwähnt, dass an die Erstellung eines "Umweltatlasses" gedacht wird. Hinweis: Das wäre endlich die Erfüllung einer langjährigen Forderung der UWG.

UWG Schmallenberg e.V. ,alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.10.2002, Ergebnisse ergänzt am 10.10.2002